Schutzstreifen auf der Düsseldorfer Straße Mehr Sicherheit und Schutz für Radler

Mettmann · Verwaltung setzt mit einem Schutzstreifen auf der Düsseldorfer Straße einen Beschluss aus dem Aussschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität um.

 Fahrradstreifen Düsseldorfer Straße Mettmann.

Fahrradstreifen Düsseldorfer Straße Mettmann.

Foto: Kreisstadt Mettmann

Auf der Düsseldorfer Straße ist zwischen der Straße Am Kolben und der Breslauer Straße in Fahrtrichtung Düsseldorf ein Fahrradschutzstreifen (gestrichelte Linie) aufgetragen worden. Damit hat die Verwaltung, wie sie in einer Pressemitteilung schreibt, einen Beschluss aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität „fristgerecht und im gesetzten Zeitplan umgesetzt“. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme aus dem Radverkehrskonzept und soll den Radfahrerinnen und Radfahrern mehr Sicherheit und Schutz auf der Fahrbahn bieten.

Marcel Alpkaya, Leiter der Straßenverkehrsbehörde im Rathaus, weist darauf hin, dass ein Schutzstreifen (gestrichelte Linie) im Gegensatz zu einem Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) im Bedarfsfall von Autos überfahren werden darf. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Vorrangig steht diese Fläche dem Radverkehr zur Verfügung. Ein kurzzeitiges Halten oder Parken ist weder auf einem Schutzstreifen noch auf einem Radfahrstreifen erlaubt.