Meisterpianist Menachem Har-Zahav spielt in der Kulturvilla Mettmann Immer im Dienste der Musik
Mettmann · Pianist Menachem Har-Zahav spielt Chopins „Heroische Polonaise” und Debussys „Children’s Corner”.
Ausnahmekünstler Har-Zahav, der Freunde virtuoser und ausdrucksstarker Klaviermusik regelmäßig begeistert, präsentiert am Sonntag, 9. Januar, um 16 Uhr in der Kulturvilla Mettmann mit der berühmten „heroischen Polonaise“ von Frédéric Chopin, Claude Debussys wunderschöner “Children’s Corner“-Suite, der Sonate Nr. 1 von Johannes Brahms und weiteren Stücken einen abwechslungsreichen Querschnitt durch die Klavierliteratur.
Har-Zahavs Interpretationen voller Gefühl, Esprit und Temperament werden immer wieder mit ausgezeichneten Rezensionen belohnt. Seiner musikalischen Aussagekraft und seiner „ans Wahnwitzige reichenden Technik“ verdankt er die Bezeichnungen als Weltklasse- und Starpianist. Dabei ist die Virtuosität nie Selbstzweck, sondern sie wird eingesetzt, um transparente und nuancierte Klangbilder im Dienste der Musik zu schaffen.
Menachem Har-Zahav ist als Solist mit und ohne Orchesterbegleitung international aufgetreten. Nach zahlreichen Konzerten und frühen Lehraufträgen an Hochschulen in den USA verbrachte er drei Jahre in England für weitere Studien. Inzwischen lebt er in Deutschland und widmet sich ganz dem Konzertieren. Im europäischen Ausland spielte er bereits in England, Italien, der Schweiz und den Niederlanden.
Zum Konzert haben Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren freien Eintritt. Dahinter steht der Wunsch des Künstlers, gerade der Jugend einen Anreiz zu geben, klassische Konzerte zu besuchen. „Ich finde es schade, dass so viele junge Menschen klassische Musik als altmodisch und langweilig ansehen. Ich möchte ihnen die Gelegenheit bieten, zu erleben, dass Komponisten durch die musikalischen Epochen hinweg spannende Musik geschrieben haben, die auch heute noch mitreißt“, so Har-Zahav.
Eintritt: 24,- (12,- erm.), im VVK 20,- (10,-), unter 18 Jahre frei (zzgl. VVK-Gebühr). VVK bei Neanderticket.de. Gemäß den aktuellen Coronaregeln gilt 2G.