Während vermutlich die gleichen Täter in drei Fällen versuchten, durch Aufhebeln mehrerer Fenster, in die Objekte zu gelangen und hieran scheiterten, gelang es ihnen in einem Fall über ein gewaltsam geöffnetes Kellerfenster in ein Wohnhaus einzudringen. Nach den ersten Feststellungen der Eigentümerin fehlte aus ihrem Haus augenscheinlich jedoch nichts.
In diesem Zusammenhang hörte die anwesende Bewohnerin eines weiteren betroffenen Einfamilienhauses am Samstagabend des 10. März gegen 22.10 Uhr, ein verdächtiges Geräusch. Als sie dann nach dem Rechten schaute, bemerkte sie noch eine unbekannte Person auf ihrem Grundstück, die mit einer eingeschalteten Taschenlampe in unbekannte Richtung flüchtete.
Polizeiliche Fahndungsmaßnahmen nach Bekanntwerden der Taten verliefen leider ohne Erfolg. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Mettmann, Telefon 982-6250, jederzeit entgegen.