Betriebsferien der Stadtverwaltung zwischen den Feiertagen

Mettmann · Vom 23. Dezember bis zum 2. Januar bleiben die meisten Dienststellen der Stadtverwaltung geschlossen. Am 24. und am 31. Dezember wird allerdings die Friedhofsverwaltung jeweils von 9 Uhr bis 12 Uhr besetzt sein.

Foto: Archiv

Das Standesamt hat abweichend von dieser Regelung für die Beurkundung von Sterbefällen am Donnerstag, 27. Dezember, von 9 bis 12 Uhr einen Notdienst eingerichtet. Zu erreichen ist das Standesamt unter der Telefonnummer 02104 / 980-147 / 980-149. Das Standesamt bittet, wenn möglich die Sterbefälle vorab per E-Mail unter standesamt@mettmann.de oder per Fax unter der Nummer 02104 / 980-726 zu melden.

Die Stadtbibliothek hat am 22. Dezember ihren letzten Öffnungstag und bleibt dann bis einschließlich 2. Januar geschlossen. Der Rückgabekasten bleibt in dieser Zeit ebenfalls verschlossen, eine Rückgabe von Medien ist erst nach der Schließzeit wieder möglich und nötig. Die Ausleihfristen wurden entsprechend der Schließzeit verlängert; es werden keine neuen Mahnungen verschickt. Erster Öffnungstag im neuen Jahr ist der 3. Januar. Kunden der Bibliothek können bis dahin die virtuelle Zweigstelle unter www.bibnet.de/onleihe nutzen.

Das Hallenbad und die Sauna sind in diesem Jahr zum letzten Mal am 23. Dezember geöffnet. Das Hallenbad und die Sauna bleiben bis zum 2. Januar geschlossen. Während der Weihnachtsferien ist das Hallenband ab dem 2. Januar morgens durchgängig geöffnet.

Der Recyclinghof an der Hammerstraße ist in der Weihnachtswoche am 27. Dezember von 7.30 bis 14.30 Uhr, am 28. Dezember von 7.30 bis 17 Uhr und am 29. Dezember von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Danach öffnet der Recyclinghof im neuen Jahr wieder am 2. Januar.

(Schaufenster Mettmann)