Wohnungsbauprämie, Riester-Förderung und Arbeitnehmer-Sparzulage nicht verschenken

Kreis · Sparer müssen sich zurzeit mit mageren Zinsen begnügen. Die Höhe der staatlichen Förderung ist davon aber nicht betroffen.

Wer bis zum 31. Dezember bestimmte eigene Sparleistungen erfüllt, kann sich die volle Riester-Förderung, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage für das ganze Jahr sichern. "Besonders Riester-Sparer sollten jährlich überprüfen, ob sie die Förderung voll nutzen", empfiehlt Björn Pätzold, LBS-Gebietsleiter in Mettmann. Hier gehe es schnell um mehrere hundert Euro, die sonst verloren sind.

"Da sich das Bruttoeinkommen von Jahr zu Jahr ändern kann, müssen die Einzahlungen angepasst werden, damit die volle Förderung fließt", empfiehlt Pätzold. Ob bis zum Jahresende noch Einzahlungen für die optimale Förderung nötig sind, können sich Interessierte im LBS-Kunden-Center, Talstraße 1-3, ausrechnen lassen.

Eine vierköpfige Familie kann zum Beispiel bis zu 908 Euro Riester-Zulagen erhalten. Dazu kommen oft noch Steuervorteile. Volle Förderung erzielt, wer auf einen Wohn-Riester-Vertrag im Jahresverlauf 4 Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens einzahlt. Geringverdiener, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können vielfach bereits mit 5 Euro Sparbeitrag pro Monat die komplette Zulage bekommen.

Auch die Wohnungsbauprämie belohnt den Fleiß von Sparern unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Das bringt 8,8 Prozent auf eigene Einzahlungen von bis zu 512 Euro pro Jahr. Bei Verheirateten sind sogar 1.024 Euro Spargeld förderfähig.

Bausparer erhalten zudem 9 Prozent auf "Vermögenswirksamen Leistungen" (VL) bis 470 Euro, die im Jahresverlauf auf ihren Vertrag eingezahlt wurden.

(Schaufenster Mettmann)