Gericht: Derzeit stehen keine Alternativen zur Verfügung Containerwohnung für Asylbewerber zumutbar
Kreis · (D-AH/js) - Werden Asyl suchende Familien in einer Containerwohnung untergebracht, während über den Asylantrag entschieden wird, ist das keine unzumutbare Situation. So entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, weil derzeit keine Alternativen verfügbar sind (AZ.
L 8 AY 40/15 B ER).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, reiste eine fünfköpfige somalische Familie in Deutschland ein und beantragte Asyl. Sie wurden zunächst in einer Containeranlage untergebracht. Die Wohnfläche umfasst etwas über 40 Quadratmeter, außerdem eine eigene Küche und ein Bad, das mit drei weiteren Familien geteilt wird. Die Familie reichte Klage gegen den Einweisungsbescheid ein, denn die Unterkunft sei für fünf Personen viel zu klein und unzumutbar.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied aber, dass die Familie keinen Anspruch darauf hat, eine neue Unterkunft zu bekommen. Während eines laufenden Asylverfahrens sei es durchaus zumutbar, vorübergehend in einer Containeranlage mit Gemeinschaftssanitäranlagen zu wohnen. "Wesentlich für die Entscheidung ist der aktuelle Mangel an Alternativen", erklärt Rechtsanwalt Tim Vlachos (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) die richterliche Entscheidung. Die somalische Familie müsse deshalb vorerst in der Containeranlage bleiben, so das Gericht.