Weißes Pulver in der Nase

Kreis · Weißes Pulver kann schon sehr auffällig sein ... vor allem aber dann, wenn es bei einer polizeilichen Kontrolle in der Nase eines überprüften LKW-Fahrers festgestellt wird.

So geschehen am Montagmorge in Wülfrath als Beamte vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann, gegen 9.30 Uhr auf der Schillerstraße einen 36-jährigen Wuppertaler LKW-Fahrer kontrollierten. Dieser war mit einem weißen 12-Tonner Mercedes Atego unterwegs, mit dem er eine Wülfrath Baustelle anfahren wollte. Ein sofort an Ort und Stelle durchgeführter Drogenschnelltest, der den Nachweis von Amphetaminen lieferte, ließ deshalb auch keine Zweifel am Drogenkonsum des 36-jährigen Kraftfahrers aus Wuppertal, der diesen schließlich auch einräumte.

Dass die kontrollierenden Beamten an diesem Tag selber "die richtige Nase" hatten, zeigte sich bei der weiteren Überprüfung des Lastwagens und seiner Insassen. Denn bei der Überprüfung des 32 Jahre alten Beifahrers im Mercedes stellte sich heraus, dass dieser mit Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben war. Der 32-jährige Wuppertaler wurde deshalb festgenommen und der Justiz übergeben. Er konnte das Wuppertaler Gericht jedoch nach Zahlung einer richterlich angeordneten Geldstrafe noch am gleichen Tag wieder verlassen.

Gegen den 36-jährigen LKW-Fahrer wurde eine Anzeige wegen Drogenmissbrauch im Straßenverkehr vorgelegt und zum Zweck der weiteren Beweisführung die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Auch er konnte danach wieder seines Weges gehen. Das weitere Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr wurde ihm aber bis zur vollständigen Ausnüchterung ausdrücklich untersagt. Ihn erwarten in naher Zukunft mindestens eine hohe Geldbuße und die Erhöhung seines Punktestandes in Flensburg.

Zusätzlich erhält natürlich die zuständige Straßenverkehrsbehörde Kenntnis von den polizeilichen Feststellungen in Wülfrath, um in eigener Zuständigkeit über die grundsätzliche Eignung des 36-jährigen Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr zu entscheiden. So droht diesem in Zukunft möglicher Weise auch ein dauerhafter Führerscheinentzug. Dies hängt insbesondere davon ab, wie lange schon ein Konsum von Drogen vorliegt und in welcher Konzentration diese konsumiert wurden. Zur Beweisführung kann die Verkehrsbehörde ein ärztliches Gutachten oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) anordnen. Sagt das ärztliche Gutachten aus, dass ein chronischer Drogenkonsum vorliegt, wird der Führerschein mit Sicherheit entzogen.

Grund dafür ist, dass dem Konsumenten nicht zugetraut wird, seinen Konsum und die Teilnahme am Straßenverkehr sicher zu trennen.

(Schaufenster Mettmann)