Wohnwagengespann auf verwirrtem Crash-Kurs
Mettmann · Freitagnacht ereignete sich gegen 1.45 Uhr in einem Mettmanner Wohngebiet an der Straße Quantenberg ein ungewöhnlicher Verkehrsunfall.
Anwohner der in einer 30-km/h-Zone gelegenen Unfallstelle wurden von einem lauten Unfallgeräusch geweckt. Ein silberner Mercedes C180 Kombi mit angehängtem Wohnwagen der Marke Fendt Favorit 395 war beim Befahren einer sehr engen Kurve in Höhe des Hauses Nr. 53 mit einem hölzernen Carport kollidiert. Bei dieser Kollision wurden der senkrechte Träger des Carports sowie dessen Dach und Entwässerungssystem im Eckbereich beschädigt. Der Wohnwagen wurde im seitlichen Aufbau- und im Dachbereich ebenfalls stark beschädigt. Der insgesamt entstandene Sachschaden wird von der Polizei auf mindestens 6500 Euro geschätzt.
Als der bei der Unfallaufnahme unverletzt gebliebene 61-jährige Unfallfahrer des Wohnwagengespanns zum Hergang des Geschehens befragen werden sollte, zeigte sich der gebürtige Ratinger geistig stark verwirrt, dazu immer wieder unkontrolliert aufbrausend und renitent. Seine Beschreibungen zur aktuellen Unfallsituation waren vollkommen realitätsfern, genauso wie seine Angaben zu seiner persönlichen Lebenssituation und seinen Gründen zum Befahren des engen und verwinkelten Siedlungsbereiches mit einem Wohnwagengespann.
Deshalb wurde der zurzeit wohnsitzlose Mann, unter Federführung des örtlichen Ordnungsamtes, noch in der gleichen Nacht einer fachärztlichen Untersuchung und Begutachtung zugeführt, welche zur zwangsweisen Einweisung des Patienten in eine geschlossene psychiatrische Klinik führte.
Die Mettmanner Polizei stellte zuvor noch den Führerschein des 61-Jährigen sicher und untersagte ihm bis auf weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger Fahrzeuge. Ein durchgeführter Alkoholtest verlief ohne Promillebefund. Neben der üblichen Unfallbearbeitung wurde parallel ein Verwaltungsverfahren zum Entzug der Fahrerlaubnis, wegen festgestellter fehlender körperlicher bzw. geistiger Eignung eingeleitet. Bereits im Zuge erster Ermittlungen dazu stellte die Mettmanner Polizei fest, dass der 61-Jährige in der näheren Vergangenheit schon mehrfach polizeilich auffällig wurde und eine niedersächsische Polizeibehörde aus bislang unbekannten Gründen bereits im Juli 2015 ebenfalls erste Maßnahmen zum Entzug der Fahrerlaubnis des 61-Jährigen eingeleitet hat.