Im Rahmen dieses Fonds können Betroffene relativ unbürokratisch Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen. "Diese können zum Beispiel eine Kur umfassen, psychotherapeutische Hilfen, die Finanzierung eines Therapiehundes oder anderer Hilfsmittel. Der Fonds greift dann, wenn andere Mittel bereits ausgeschöpft sind", erläutert Lilo Löffler, Geschäftsführerin des SKFM Mettmann e.V. Finanziert wird der Fonds durch den Bund und verschiedene Bundesländer.
Speziell geschulte Berater unterstützen die Betroffenen, so dass sie die Antragstellung, die belastend sein kann, nicht allein bewältigen müssen. Die kreisweit tätige Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt des SKFM Mettmann e.V. ist seit März eine der dafür zugelassenen Stellen. Von der Antragstellung bis zur Bewilligung steht sie den Betroffenen zur Seite. "Mit dieser Beratungs- und Unterstützungsleistung erweitern wir nun das Angebot der Fachberatungsstelle um ein wirksames Instrument", erklärt Eva-Maria Düring, Leiterin der Fachberatungsstelle.
Die SKFM-Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt für den Kreis Mettmann ist telefonisch unter 02104 1419-226 oder per Mail unter sexualisiertegewalt@skfm-mettmann.de zu erreichen. Weiterführende Informationen zum Fonds sind auf www.fonds-missbrauch.de zu finden.