Straßenreinigungsgebühr sinkt, Entwässerungsgebühr sowie Abfallgebühr müssen angehoben werden

Mettmann · Die Verwaltung hat für die nächste Sitzung des Ausschusses für Bauen und wirtschaftliche Betriebe die Gebührenbedarfsberechnungen für 2015 vorgelegt.

Danach soll die Straßenreinigungsgebühr um ca. 5 Prozent sinken. Die erfreuliche Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass in der Kalkulation für 2014 noch Fehlbeträge aus Vorjahren in Höhe von rund 126.000 Euro zu berücksichtigen waren. Dies ist nun nicht mehr der Fall.

Die Entwässerungsgebühren müssen für das Jahr 2015 angehoben werden. Die Ursache hierfür liegt darin, dass 2014 noch ein Betrag von über 300.000 Euro der Sonderrücklage entnommen werden konnte. Dies ist 2015 nur noch in geringem Umfang möglich, sodass rund 215.000 Euro über höhere Gebühren auszugleichen sind. Hinzu kommt, dass der Frischwasserverbrauch, der Maßstab für die Schmutzwassergebühr ist, weiter rückläufig ist. Die Verwaltung schlägt vor, für die Mitglieder des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes den Gebührensatz für Schmutzwasser um 8,4 Prozent zu erhöhen und für die Nichtverbandsmitglieder um 4,3 Prozent. Der Gebührensatz für Niederschlagswasser soll um 2,7 Prozent ansteigen.

Auch die Abfallgebühr ist anzuheben. Sie wurde 2012 um 6 Prozent reduziert und ist seither stabil. Für 2015 ist dies allerdings nicht mehr möglich. Wie Stadtkämmerer Reinhold Salewski dazu mitteilt, liegt der Grund hierfür darin, dass gegenüber 2014 rund 125.000 Euro weniger der Sonderrücklage entnommen werden können und darüber hinaus die Aufwendungen für die Abfallbeseitigung um rund 45.000 Euro ansteigen. Für die Restmülltonnen schlägt die Verwaltung eine Anhebung der Gebühren um ca. 3,8 Prozent vor. Für die Container ist eine Anhebung um ca. 7,7 Prozent vorgesehen.

Die Sitzung des Ausschusses für Bauen und wirtschaftliche Betriebe findet am 19. November statt.

(Schaufenster Mettmann)