Kalksteinwerk Neandertal Stadt begrüßt eine maßvolle touristische Nutzung
Mettmann · In der Presse wurde berichtet, dass während der Besichtigung des Kalksteinbruchs Neandertal erklärt worden sei, dass die Stadt eine künftige touristische Nutzung eines Teils des großen Areals ablehne. Dazu bezieht die Stadtverwaltung wie folgt Stellung.
Die Stadtverwaltung steht einer künftigen touristischen Nutzung eines Teilbereichs des Kalksteinwerks Neandertal nach Ende des Kalkabbaus durchaus positiv gegenüber. Ein solches Projekt könne die touristische Attraktivität der Kreisstadt sowie des Neanderlandes noch weiter erhöhen. Teile des Areals, so die Auffassung der Stadtverwaltung – und auch der Bezirksregierung – könnten durchaus für eine umweltverträgliche, maßvolle Nutzung, die mit den öffentlichen Interessen des „Masterplans Neandertal“ im Einklang stehen, erschlossen werden. Eine solche Nutzung müsste natürlich mit den Zielen des Landesentwicklungs- und des Regionalplans übereinstimmen. Genau diese Rahmenbedingungen wurden der Eigentümergesellschaft des Kalksteinwerks bereits im Juni 2019 in einem durchweg konstruktiven Gespräch im Rathaus am Tisch des Bürgermeisters erläutert. Die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung und die Eigentümer des Kalksteinwerks hatten sich damals darauf verständigt, dass der Eigentümer seine Projektideen weiter konkretisiert und gegebenenfalls auf ihre Machbarkeit prüfen lässt.Eine Konkretisierung der Projektideen sowie eine Machbarkeitsstudie liegen der Verwaltung jedoch bis heute nicht vor.
Ungeachtet dessen hat die Verwaltung gemeinsam mit der Kreisverwaltung überlegt, welche Nutzungen auf dem Areal räumlich-inhaltlich vorstellbar sein könnten. Dabei spielt der konkrete Bezug zum Neandertal eine entscheidende Rolle. Projektideen aus dem Masterplan Neandertal sind den Eigentümern als Hilfestellung nochmals im September 2019 mitgeteilt worden. Die Bezirksregierung hat angeregt, geeignete freiraumorientierte Nutzungen unter den genannten Vorgaben zu entwickeln, um diese dann gemeinsam mit Stadt und Kreis abzustimmen.
Über die Stellungnahme der Bezirksregierung sind die Eigentümer im Dezember 2019 informiert worden. Sie wurden gebeten, mitzuteilen, ob sie an einer Realisierung der beschriebenen freiraumorientierten Nutzungen Interesse haben. Eine Antwort hat die Stadt dazu bis heute nicht erhalten.