Schiedsleute dringend gesucht

Mettmann · Die Stadt Mettmann sucht dringend zum 10. November 2017 für den Schiedsamtsbezirk Mettmann-Süd Schiedsleute sowie einen Stellvertreter.



Zu den Aufgaben von Schiedspersonen gehört es, insbesondere in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) sowie bei Strafdelikten, bei denen das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und somit eine gerichtliche Auseinandersetzung zu verhindern und den sozialen Frieden wieder herzustellen.

Die ehrenamtlich tätige Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Gemäß § 2 Schiedsamtsgesetzt (SchAG NRW) müssen folgende persönliche Voraussetzungen gegeben sein:

(1) Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
(2) Schiedsperson kann nicht sein, wer
1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. unter Betreuung steht.
(3) Schiedsperson soll nicht sein, wer
1. das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat;
2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat;
3. durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
(4) Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.

Zur Unterstützung der Arbeit wird die Schiedsperson durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. ( BDS ) geschult und es werden regelmäßig Weiterbildungen angeboten. Nähere Informationen zum Thema Schiedsmann/-frau gibt es unter www.schiedsamt.de. Interessenten werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis zum 28.07.2017 an die

Kreisstadt Mettmann zu richten:
Fachbereich 1.1.1. - Zentrale Verwaltung, Organisation und IT-Service
Neanderstraße 85
40822 Mettmann.

Für Rückfragen stehen Sonja Runkel, Telefon 980-165 und Anja Froberg-Aps, Telefon 980-154 zur Verfügung.

(Schaufenster Mettmann)