Stellungnahme des Bürgermeisters zu Diskussion um Stellenbesetzung "Politik darf Rechte des Bürgermeisters nicht beugen"
Mettmann · Bürgermeister Thomas Dinkelmann äußert sich zur gemeinsamen Presseerklärung der Fraktionen CDU, SPD und FDP "Fraktionen enttäuscht — von Vertrauen keine Spur".
Thomas Dinkelmann schreibt: "Der Rat der Stadt Mettmann hat auf Dringlichkeitsantrag von CDU, SPD und FDP am 14. Dezember beschlossen, zwei offene Stellen im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit sofortiger Wirkung und noch im Stellenplan 2016 mit dem Vermerk 'kw' (künftig wegfallend) zu versehen, um eine Wiederbesetzung zunächst zu verhindern. Die Einwände des Bürgermeisters und 1. Beigeordneten auf die rechtliche Unzulässigkeit einer derartig tief in das Geschäft des Bürgermeisters eingreifenden Entscheidung und die Ankündigung der Beanstandung sowie notfalls verwaltungsgerichtlichen Klärung haben die Politik nicht davon abhalten können, diesen unrechtmäßigen Beschluss dennoch zu fassen.
Bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29. November hat der Bürgermeister die Politik darüber informiert, dass eine Reihe, teils schon seit längerer Zeit offener Stellen wiederbesetzt werden sollen. Darunter sind zwei Stellen beim Baubetriebshof, in der Bauaufsicht eine Verwaltungs- und zwei halbe Ingenieursstellen sowie zwei Stellen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
CDU, SPD und FDP sperren sich jetzt allein gegen die Wiederbesetzung der zwei Stellen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und verletzen mit ihrem Beschluss die in der Gemeindeordnung allein dem Bürgermeister zugewiesene Personal- und Organisationshoheit. Wenn die Verantwortung für die hiermit verbundenen Aufgaben rechtlich dem Bürgermeister zugewiesen wird, so muss er auch die notwendigen Entscheidungsspielräume zur Verfügung haben, um eben dieser Verantwortung gerecht zu werden zu können.
Der Rat entscheidet über den Stellenplan insgesamt, die Dezernatsverteilung und die Besetzung von Führungspositionen. Das steht ihm gesetzlich zu, ebenso wie gesetzlich die Personal- und Organisationshoheit dem Bürgermeister zugewiesen wird. Wenn der Rat diese Verteilung der Kompetenzen anerkennt, werden sowohl die Rechte des Bürgermeisters als auch die des Rates der Stadt Mettmann gewahrt."