Neutrale Abfallsäcke werden bei Restmüllabfuhr nicht entsorgt

Mettmann · In der kommenden Woche werden wieder die Restmülltonnen geleert. Die Restmüllabfuhr erfolgt bekanntlich alle 14 Tage ausschließlich in den ungeraden Kalenderwochen.

Auch die Restmüllcontainer und 40 l Restmülltonnen mit bloß 4-wöchentlicher Leerung sind in der kommenden Woche wieder an der Reihe. Aus dem Vorjahr überzählige Restmüllsäcke können noch bis 30. Juni 2015 verwendet werden, das heißt, entweder an den festgelegten Abfuhrtagen der Restmülltonnen zusätzlich zur Abholung bereit gestellt oder auf dem Recyclinghof in der Hammerstraße 31 abgegeben werden. Neutrale, nicht städtische Abfallbeutel werden grundsätzlich nicht entsorgt.

Sollte die vorhandene Restmülltonne einmal nicht ausreichen, zum Beispiel bei vorübergehendem Mehranfall von Abfällen durch Renovierungen oder Aufräumaktionen, kann der zusätzliche Restmüll in neutralen Abfallsäcken kostenpflichtig auf dem Recyclinghof abgegeben werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, die so genannten Zukaufsäcke der Stadt Mettmann zu verwenden, die stückweise im Bürgerbüro zum Preis von 6,00 Euro erhältlich sind und dann am nächsten Leerungstag der Restmülltonnen einfach dazugestellt werden können.

Sollte das gewählte Behältervolumen jedoch regelmäßig nicht ausreichen, muss eine größere Restmülltonne genutzt werden. Dies gilt auch für den Fall, wenn sich die Restmülltonne nicht mehr richtig schließen lässt.

(Schaufenster Mettmann)