Neue Verkehrsregelung auf der Oberstraße

Mettmann · Nach dem Beschluss der Politik, die Oberstraße von einer Fußgängerzone in eine Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) umzuwidmen, ist die neue Regelung umgesetzt worden.

Foto: Stadt Mettmann

Damit darf die Oberstraße anders als zuvor auch in den Abendstunden und am Wochenende von Autos befahren werden. Allerdings dürfen Autos dort nur mit Schrittgeschwindigkeit - 5 bis 7 km/h - fahren. Das Parken auf den ausgewiesen Stellflächen auf der Oberstraße ist rund um die Uhr erlaubt. Von montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags zwischen 7 und 16 Uhr ist das Parken kostenpflichtig. Sonn- und feiertags müssen Autofahrer keinen Parkschein ziehen.

Außerhalb der markierten Bereiche ist das Parken nach wie vor nicht erlaubt. Entsprechende Verkehrsschilder wurden vom Baubetriebshof aufgestellt. Die alten Schilder am Eingang zur Oberstraße, die nach Meinung vieler Politiker die Autofahrer mehr verunsicherten als informierten, wurden abgebaut.

Neben der Oberstraße ist auch die Beckershoffstraße zwischen Oberstraße und Kreuzstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewidmet worden.

Der Markt und die Mittelstraße bleiben dagegen Fußgängerzone. Dort dürfen die Geschäfte und Gastronomiebetriebe genau wie in der Freiheitstraße von 7 bis 10 Uhr und von 18 bis 20 Uhr beliefert werden. Außerhalb dieser Zeiten ist das Befahren des Marktes und der Mittelstraße nicht erlaubt - .

(Schaufenster Mettmann)