Sitzung des Planungsausschusses - CDU-Antrag "Shared-Space-Zone" geht knapp durch Kommt ein Ende der Netztrennung?

Mettmann · Fahren bald wieder Autos am Jubi? Seit gestern ist dies zumindest theoretisch denkbar. Dabei hatte die CDU doch eigentlich eher "laut nachgedacht", oder war da von Anfang an mehr dahinter? In der gestrigen Sitzung des Planungsausschusses kam es zu einer Sensation.

Die Bauarbeiten auf der Schwarzbachstraße sind gerade beendet, da wird die Netztrennung durch einen angenommenen CDU-Antrag wieder in Frage gestellt.

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Der Antrag der CDU-Fraktion, testweise eine "Shared-Space-Zone" für die Schwarzbachstraße und den Jubiläumsplatz einzuführen, wurde mit knapper Mehrheit angenommen. SPD, FDP und Grünen zeigten sich ebenso wie Verwaltungsvertreter fassungslos. Denn, das, was da beantragt wurde, birgt Sprengstoff in sich. Die Idee der CDU sieht vor, den Jubiläumsplatz durch Autoverkehr wiederzubeleben. Dabei sind die Bauarbeiten in der Innenstadt noch nicht einmal abgeschlossen und ein "Shared Space" ist an der Stelle nur noch schwer möglich, da es sich dort jetzt um eine verkehrsberuhigte Zone handelt. Ampelanlagen wurden ebenfalls abgebaut. Und was mit den ausgegebenen Steuergeldern, geschweige denn mit den Fördergeldern von Kreis und Land, die für die Umbaumaßnahmen für die Netztrennung geflossen sind, ist, weiß auch noch niemand.

Mit 13:11 Stimmen wurde der Antrag angenommen, der besagt "im Rahmen einer ,Shared Space‘-Zone die Komplettsperrung (Netztrennung) für den motorisierten Individualverkehr zwischen Breite Straße und Schwarzbachstraße aufzuheben, um so wieder eine Zufahrt zu den Parkhäusern 'Kreissparkasse‘ und 'Neandertalpassage‘ auch von der südlichen Seite aus zu realisieren", für zunächst ein Jahr als Test. Für den Antrag stimmten neben den CDU-Vertretern, die UBWG, die jetzt fraktionslosen ehemaligen AfD-Mitglieder und Linke/Piraten.

Rechtskräftig ist der Beschluss jedoch nicht. Bürgermeister Thomas Dinkelmann kann schriftlich begründet widersprechen, sollte er der Auffassung sein, der Beschluss gefährde das Gemeindewohl (§54 Gemeindeordnung NRW). Drei Tage hat er dafür Zeit. "Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Über die Angelegenheit ist in einer neuen Sitzung des Rates, die frühestens am dritten Tage und spätestens zwei Wochen nach dem Widerspruch stattzufinden hat, erneut zu beschließen. Ein weiterer Widerspruch ist unzulässig", so die Rechtslage. Spannende Zeiten...

(Schaufenster Mettmann/FF)