Gebührenänderungen bei der Stadt
Mettmann · In seiner Sitzung vom Mittwoch, 22. November, beschloss der Ausschuss für Bauen und wirtschaftliche Betriebe einige Gebührenänderungen, die zum 1. Januar 2018 in Kraft treten werden.
Kämmerin Veronika Traumann sowie Benjamin Janski vom städtischen Finanzmanagement erläuterten in der Sitzung die Gebührenkalkulationen für das kommende Jahr. Die Änderung der Entwässerungsgebühren wurde mit einer Gegenstimme beschlossen, bei allen anderen Änderungen folgte der Ausschuss den Vorschlägen der Verwaltung jeweils einstimmig. Durch die Gebührenänderungen ergibt sich insgesamt für einen Vier-Personen-Haushalt eine minimale Mehrbelastung von 0,9 Prozent bzw. 10,92 Euro pro Jahr (gemessen an der Grundsteuer B). Der Gebührensatz der Friedhofsgebühren bleibt unverändert, allerdings steigen die Kosten für sogenannte Verschlussplatten von Urnenstelen von 29 auf 49 Euro.