Hans Günther Kampen, der Fraktionsvorsitzende, schreibt: "Der Bürgermeister wird gebeten, auf der Grundlage dieser reduzierten Eigenkapitalverzinsung eine Neuberechnung der Gebühren vorzunehmen. Begründung:
Wir haben seit längerer Zeit eine Niedrigzinsphase. Kommunalkredite können zu Konditionen weit unterhalb von zwei Prozent aufgenommen werden. Aus diesem Grunde ist eine Eigenkapitalverzinsung von 6,75 Prozent nicht mehr gegenüber den Gebührenpflichtigen also den Bürgern zu vertreten."
Durch die Herabsetzung der Eigenkapitalverzinsung wären laut UBWG auf der Aufwandseite Reduzierungen in Höhe von mehreren 100.000 Euro insbesonders bei der Abwasserbeseitigung möglich, sodass eine Gebührenerhöhung vermeidbar wäre.