Kein einmaliges Strohfeuer „Diese Entlastung ist kein einmaliges Strohfeuer“
Mettmann · Der Koalitionsausschuss in Berlin hat sich auf ein 130-Milliarden-schweres Corona-Konjunkturpaket geeinigt. Auch Mettmann profitiert von vielen geplanten Maßnahmen.
Ministerpräsident Armin Laschet hatte insbesondere auf eine Entlastung der Kommunen bei Soziallasten gedrängt. Zukünftig wird der Bund dauerhaft bis zu 75 Prozent der Kosten der Unterkunft (KdU) übernehmen. In NRW entlastet dies die Kommunen dadurch jährlich um rund eine Milliarde Euro, in Mettmann sind es 1,33 Millionen Euro. Dieser Betrag liegt höher als die jährlichen Zuschüsse der Stadt für alle Sportanlagen und das Hallenbad.
Dazu erklären die örtlichen Landtagsabgeordneten Martin Sträßer und Dr. Christian Untrieser: „Diese Entlastung ist kein einmaliges Strohfeuer, sondern hilft unseren Kommunen strukturell und dauerhaft. Ausgaben, die von Bund oder Land beschlossen werden und auf die die Kommunen wenig Einfluss haben, müssen auch von Bund oder Land finanziert werden. Diesen ‚Konnexitätsgrundsatz‘ beherzigen wir seit unserer Regierungsübernahme 2017. Es ist gut, dass jetzt auch auf Bundesebene in dieser Richtung gehandelt wird.“
Hintergrund:
Zu den Kosten der Unterkunft (KdU) gehören beispielsweise Miet- und Heizkostenzuschüsse für Sozialleistungsempfänger. Diese dauerhafte Entlastung des Haushalts hilft den Kommunen, das gesparte Geld in anderen Bereichen zu investieren. Die Städte im Kreis erhalten keine direkten Zahlungen, sondern profitieren mittelbar durch eine geringere Kreisumlage. Somit bekommen alle Kommunen in unserem Land wieder mehr Spielraum für notwendige Investitionen. Neben der dauerhaften Erstattung bei den KdU werden Bund und Länder den Kommunen im Jahr 2020 zusätzlich einmalig die krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuer kompensieren. Zudem profitieren die Kommunen durch Investitionsprogramme.