CDU-Mitgliederversammlung in Mettmann "Die CDU steht für einen Erhalt der Stadthalle"
Mettmann · Auf der CDU-Mitgliederversammlung mit Neuwahlen berichtete Staatssekretär Dr. Jan Heinisch aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung über den Start der Regierungsarbeit in Düsseldorf nach der gewonnenen Landtagswahl.
Dr. Heinisch hob besonders hervor "Mit dem ersten Entfesselungsgesetz kümmert sich die christlich-liberale Landesregierung um wichtige Entbürokratisierungsmaßnahmen. Und mit der Herstellung von Rechtssicherheit für die verkaufsoffenen Sonntage, sollen die Innenstädte gegenüber dem Internethandel konkurrenzfähig gemacht werden." Außerdem lud er die Mitglieder der CDU Mettmann herzlich zu einem Landtagsbesuch ein.
Neben diesem Bericht hielt der scheidende Stadtverbandsvorsitzende Fabian Kippenberg einen Rückblick über die Stadtverbandsarbeit der letzten zwei Jahre. In seinem Rechenschaftsbericht stellte er den anwesenden CDU Mitgliedern eine Vielzahl von durchgeführten Veranstaltungen vor.
Einige Mitglieder erkundigten sich über den Status-Quo zur Stadthalle. Hatten sie doch aus der Presse entnommen, dass Bürgermeister Dinkelmann eine neue Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben habe.
Hier konnte der CDU-Ratsfraktionsvorsitzende Dr. Richard Bley folgendes ausführen: "Der Bürgermeister steht in der Pflicht, sich an die gefassten Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusssitzung zu halten. So hat der Haupt- und Finanzausschuss im März dieses Jahres bereits beschlossen, dass nur auf der Grundlage der damaligen Variante 1, also 'Weiterbetrieb der Stadthalle im sanierten Bestand‘ die Untersuchung vorgenommen wird. Wir werden prüfen, inwieweit der Bürgermeister oder seine Verwaltung hier gegen den gültigen Beschluss verstoßen haben. Die CDU-Fraktion wird, wie auch schon in der Vergangenheit geschlossen, für den Erhalt der Stadthalle stehen."
Diese Sichtweise wurde von den CDU-Mitgliedern mit großem Applaus zustimmend zur Kenntnis genommen. Ein inzwischen erfolgte Durchsicht des Auftrags an die Ersteller der Machbarkeitsstudie ergab hier keinen offenen Verstoß durch die Verwaltung. Eine Prüfung der tatsächlichen Auftragslage wird in einem der nächsten Ausschüsse erfolgen.