Stadtverwaltung Mettmann informiert Anmeldefrist für einen Kita-Platz läuft bis zum 8. Januar

Mettmann · Alle Kindertageseinrichtungen in Mettmann nehmen für das neue Kindergartenjahr, das am 1. August 2021 beginnt, bis zum 8. Januar 2021 Anmeldungen entgegen. Es wird empfohlen, für die Anmeldung vorab einen Termin mit der betreffenden Einrichtungsleitung zu vereinbaren.

Foto: Esi Grünhagen/Pixabay

Nähere Informationen zu einzelnen Kindertageseinrichtungen, Adressen und Telefonnummern gibt es auf der städtischen Homepage unter www.mettmann.de. Das einheitliche Anmeldeverfahren für alle Mettmanner Kindertageseinrichtungen bietet den Eltern die Möglichkeit, ihr Kind in bis zu drei Einrichtungen vormerken zu lassen. Für die Eltern bedeutet dies, dass sie ihr Kind in ihrer Wunscheinrichtung / dem Kindergarten ihrer ersten Wahl anmelden. Eltern informieren die dortige Leitung über die beiden Kindergärten, die für sie als zweite oder dritte Wahl ebenfalls noch in Frage kommen.

Die Träger der Einrichtungen entscheiden nach dem 8. Januar 2020 über die Aufnahmen und berücksichtigen dabei zunächst die Kinder, für die ihr Kindergarten die Wunscheinrichtung Nr. 1 ist. Die ersten Platzzusagen werden am 20. Januar 2020 versandt. Eltern die eine Zusage erhalten, müssen bis zum 26. Januar 2021 der Kita mitteilen, ob sie den Platz annehmen, ansonsten wird der Platz an ein anderes Kind vergeben.Schrittweise erfolgt dann die weitere Vergabe der noch freien Plätze, so dass voraussichtlich bis Mitte Februar alle Platzzusagen erteilt worden sind.

Eltern von Kindern unter drei Jahren, die sich für einen Platz in der Kindertagespflege interessieren, können sich an die Fachberatungsstelle „Kindertagespflege“ des Jugendamtes, Telefon 02104 / 980-433 wenden. Von dort aus erfolgt die Vermittlung zu qualifizierten Kindertagespflegepersonen. Mittlerweile werden rund 250 Plätze für Kinder unter drei Jahren in kleinen Gruppen mit 4 bis 9 Kindern und flexiblen Betreuungszeiten in Kindertagespflegestellen angeboten.