NRW führt Rauchmelderpflicht ein: Ein kleines Gerät kann Leben retten

Kreis · Sie sind klein und unscheinbar, doch durchdringend laut, wenn es darauf ankommt: Ab dem 1. Januar 2017 sind Rauchmelder in Nordrhein-Westfalen Pflicht in allen Wohnungen und Wohnhäusern.

Rund 400 Brandtote, 4.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Milliarde Euro Brandschäden im Privatbereich werden Jahr für Jahr in Deutschland verzeichnet. Die Ursache sind oftmals technische Brände, die zur Katastrophe führen können. "Tödlich bei einem Brand ist vor allem der Rauch", berichtet Thomas Meuser, Leiter des VersicherungsService bei der Kreissparkasse Düsseldorf. "Die größte Gefahr droht nachts, denn im Schlaf ruht auch der Geruchssinn. Gefährliche Brandgase werden gar nicht wahrgenommen, schon drei tiefe Atemzüge genügen." 95 Prozent der Brandtoten sterben an einer Rauchvergiftung. Folgen, die der Gesetzgeber zum Jahreswechsel dringend ändern will. "Wer auf die Installation von Rauchmeldern verzichtet, riskiert nicht nur Schäden, sondern auch den Gebäudeversicherungsschutz", mahnt Meuser.

Qualität vor Preis

"Rauchmelder bieten viel Schutz für kleines Geld", sagt Meuser. Sein eindringlicher Rat: Beim Kauf nicht auf den günstigsten Preis zu achten. "Orientierung bietet seit einiger Zeit das neue 'Q‘ in Verbindung mit dem VdS-Prüfsiegel." Hierbei handele es sich um ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchmelder mit Qualitätsprüfung steht. Besonders effektiv sei ein vernetztes Meldesystem, also die Koppelung mehrerer Melder per Funk oder Kabel. "So bekommen Eltern rechtzeitig mit, wenn es im Kinderzimmer anfängt zu brennen", empfiehlt der Versicherungsexperte. "Eine Verbindung der Rauchmelder per Funk kommt dort in Frage, wo die zu überwachenden Zimmer weit voneinander entfernt sind oder auf unterschiedlichen Etagen liegen."

Wer muss handeln?

"Mieter sollten ein Auge darauf haben, dass ihr Vermieter der Installationspflicht nachkommt", weiß Meuser. Denn laut Gesetz seien Bauherren beziehungsweise Eigentümer in der Verantwortung. "Sind die Rauchmelder dann angebracht, ist der Mieter beziehungsweise der selbstnutzende Eigentümer für die regelmäßige Wartung zuständig." Haben Mieter bereits Rauchwarnmelder installiert, müssen sie sich diese vom Vermieter genehmigen lassen. "In diesem Fall muss sich der Vermieter allerdings von der ordnungsgemäßen Installation und Betriebsbereitschaft überzeugen und sollte diese auch dokumentieren", rät Meuser.

Wo gehört ein Rauchmelder hin?

"Nach der aktuellen Gesetzeslage gehört in jeden Schlafraum und in jedes Kinderzimmer ein Rauchmelder", fasst Thomas Meuser zusammen. Auch in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssten die Melder installiert werden. Befinden sich in der Wohnung offene Treppenräume, müssen diese ebenfalls ausgestattet werden. "Je mehr desto besser" lautet Meusers Rat: "Hausbesitzer sollten noch ein Stück über Pflicht erfüllen und Wohnzimmer, Dachboden und Keller mit Rauchwarnern versehen." Die beste Position für Rauchmelder: "Möglichst an der Decke in der Raummitte, mindestens jedoch 50 cm von einer Wand oder von Einrichtungsgegenständen entfernt", lautet seine Empfehlung.

(Schaufenster Mettmann)