Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Wünsche festhalten, Vertreter bestimmen
Kreis · Will eine Komapatientin, dass lebensverlängernde Maßnahmen eingestellt werden? Will ein orientierungsloser tödlich Erkrankter über eine Magensonde ernährt werden?
Ohne Patientenverfügungen können Ärzte und Angehörige über die Antworten auf diese entscheidenden Fragen nur mutmaßen. Und jeder kann durch Unfall oder Krankheit in eine Situation geraten, in der er den eigenen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Die Verbraucherzentrale NRW rät deshalb, sich rechtzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und die persönlichen Wünsche schriftlich festzuhalten — in medizinischer Hinsicht ebenso wie zu Rechts- und Finanzfragen. Worauf dabei zu achten ist, erläutert der neu aufgelegte Ratgeber "Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung".
Das Buch informiert über die Möglichkeiten zur Vorsorge für den schweren Krankheitsfall oder die Pflegebedürftigkeit. Wichtig ist dabei nicht nur das "Was", sondern auch das "Wer": Wer soll im Zweifel entscheiden dürfen? Zugleich zeigt der Ratgeber auf, welche Regelungen greifen, wenn keine Vollmachten erteilt wurden, und wo dem Patientenwillen Grenzen gesetzt sind. Auch die neuen gesetzlichen Regelungen zur Sterbehilfe sind ein Thema.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Velberter Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW erhältlich.
Für weitere 2,50 Euro für Porto und Versand wird er nach Hause geliefert. Ergänzend zum Ratgeber gibt es unter www.vz-ratgeber.de für zwei Euro auch Formulare und Textbausteine mit rechtssicheren Formulierungen.
Bestellmöglichkeiten:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.