Viele Fachkräfte im Kreis Mettmann arbeiten in Minijobs
Kreis · Im Kreis Mettmann gibt es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 45.250 Minijobber (Stand: März 2015). Davon haben 19.233 einen Berufsabschluss und 2.107 Personen einen akademischen Abschluss.
Insgesamt sind das 21.340 Fachkräfte.
"Fast jeder zweite Minijobber im Kreis Mettmann hat eine Ausbildung oder einen akademischen Abschluss. Es ist doch absurd, dass in einigen Bereichen häufig über Fachkräftemangel geklagt wird, aber die vorhandenen Arbeitskräfte dann nur geringfügig beschäftigt werden‘‘, so der DGB-Vorsitzende Dirk Sondermann.
Der DGB fordert, Minijobs in sozialversicherte und existenzsichernde Beschäftigung umzuwandeln. Die Mehrheit der 30.070 geringfügig Beschäftigen im Kreis Mettmann, die ausschließlich in Minijobs beschäftigt sind, wünschen sich eine Ausweitung der Arbeitszeit und damit einhergehend eine Erhöhung des Einkommens. ,,Es wird Zeit, dass dieses Thema in den Fokus aller arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Akteure rückt und diese sich dieser Aufgaben annehmen. Gefordert sind hier natürlich vor allem die Arbeitgeber im Bereich der Pflege und dem Hotel- und Gaststättengewerbe, die häufig über einen Fachkräftemangel klagen. Gleichzeitig sollte das Jobcenter mit einer Qualifizierungsoffensive den 8.923 Minijobbern ohne Berufsabschluss den Weg in eine normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung öffnen‘‘, so Sondermann abschließend.
Zum Hintergrund: Minijobber dürfen monatlich maximal 450 Euro verdienen und sind von den Sozialversicherungen weitgehend ausgenommen. Beschäftigte stehen mit einem sozialversicherten Job weitaus besser da. So erhalten Frauen mit nur einem Minijob kein regelmäßiges Mutterschaftsgeld. Auch andere Leistungen, die für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte selbstverständlich sind, erhalten Minijobber/innen nicht oder nur eingeschränkt: Krankengeld zur Kinderpflege gibt es z. B. für Minijobber/innen genauso wenig wie Krankengeld für den Fall, dass sie selbst längerfristig erkranken. Geringfügig Beschäftigte haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ihnen entgehen also zahlreiche Ansprüche und Vorteile der Sozialversicherung - vor allem die Folgen für die Rentenansprüche sind verheerend.