Eingeschränkter Dienstbetrieb zwischen den Feiertagen Kreisverwaltung an Heiligabend und Silvester geschlossen

Kreis · An Heiligabend und Silvester bleiben alle Dienststellen der Kreisverwaltung geschlossen.

Vom 28. bis 30. Dezember sind die Dienststellen zwar geöffnet, da jedoch angesichts der Feiertagskonstellation viele Mitarbeiter der Kreisverwaltung an diesen Tagen Urlaub haben werden, wird dringend empfohlen, sich bei einem beabsichtigten Besuch vorher telefonisch zu vergewissern, ob der benötigte Ansprechpartner auch verfügbar sein wird.

Bereits ab dem 21. Dezember stehen die Kfz-Zulassungsstellen in Mettmann und Langenfeld nur solchen Kunden zur Verfügung, die vorab online unter www.kreis-mettmann.de einen Termin vereinbart haben.

Ab dem 4. Januar sind die Dienststellen der Kreisverwaltung wieder in gewohntem Umfang für die Kunden da.

(Schaufenster Mettmann)