"Mindestlohn braucht Kontrolle"
Kreis · "Der Mindestlohn stößt bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Kreis Mettmann auf sehr hohe Akzeptanz", weiß Kerstin Griese unter anderem aus Gesprächen mit Gewerkschaftern.
"Voraussetzung dafür ist, dass er nicht unterlaufen werden kann. Deswegen brauchen wir die Aufzeichnungspflicht für alle von Schwarzarbeit betroffene Branchen und für Minijobber", erläutert die SPD-Kreisvorsitzende. "Das ist gerade für die Unternehmen im Kreis Mettmann wichtig, die faire Löhne zahlen."
Maßgeblich für den Mindestlohn sei nicht nur die Lohnhöhe, sondern auch die Länge der Arbeitszeit, sagt Kerstin Griese, die als Vorsitzende des Arbeitsausschusses im Bundestag an der Ausarbeitung der Gesetzesdetails beteiligt war. "Mit einer unkorrekten Erfassung der Arbeitsdauer wäre es ein Leichtes, die seit dem 1. Januar geltende Lohnhöhe von 8,50 Euro zu umgehen. Deshalb geht es nicht ohne Kontrollmöglichkeiten." Für Griese ist es wichtig, dass die Arbeitszeitaufzeichnung so unbürokratisch möglich erfolgt. "Handschriftliche Aufzeichnungen genügen. Außerdem kann der Arbeitnehmer selbst beauftragt werden, seine Arbeitszeiten zu dokumentieren." Auf dem Bau ist das schon seit Langem erprobte Praxis, nennt Kerstin Griese ein Beispiel.
Für die Arbeitszeitaufzeichnung gelte eine Frist von einer Woche. "Damit hat der Arbeitgeber einerseits genug Zeit, und andererseits gerät das auch nicht in Vergessenheit", sagt die SPD-Abgeordnete. Die Pflicht gelte wie bisher auch für geringfügig Beschäftigte, nur Minijobber in Privathaushalten seien ausgenommen. Außerdem entfalle die Dokumentationspflicht, wenn das Monatseinkommen des Beschäftigten 2.958 Euro übersteigt.
"Vielfach leisten Beschäftigte regelmäßig Überstunden, die nicht bezahlt werden." Mit der Aufzeichnungspflicht werde dieser Praxis ein Riegel vorgeschoben, ist Kerstin Griese überzeugt.