Michaela Noll: BGH-Grundsatzentscheidung zur Vererbbarkeit des digitalen Nachlasses ist zu begrüßen!
Kreis · Zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) über den elterlichen Zugriff auf den Fa-cebook-Account ihres verstorbenen Kindes erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll:
"Mit seinem Urteil zur rechtlichen Bewertung des digitalen Nachlasses hat der BGH eine grundlegende Richtungsentscheidung getroffen. Ich begrüße das heutige Urteil der Karlsruher Richter. Es macht deut-lich, dass Maßstäbe und Wertentscheidungen, die wir im Erbrecht für analoge Fallgestaltungen getrof-fen haben, auch für Gegenstände des digitalen Erbes gelten.
Wir alle hinterlassen digitale Spuren im Netz. Gerade für die jüngeren Generationen wird der digitale Nachlass von erheblicher Bedeutung sein, wenn es um die Regelung erbrechtlicher Fragen geht. Die Entscheidung des BGH macht zugleich deutlich, dass der Einzelne im digitalen Zeitalter auch mit Blick auf den Todesfall seine Daten aufmerksam verwalten muss. Hier wird insgesamt ein Bewusstseinswan-del erfolgen. Entsprechende rechtspolitische Grundsatzentscheidungen wie der heutige Richterspruch sind daher ein Schritt in die richtige Richtung."
Hintergrund:
Im zu Grunde liegenden Fall hatte es Facebook der Mutter verboten, auf den im sogenannten Gedenk-modus befindlichen Account ihrer verstorbenen Tochter zuzugreifen. Während das Berliner Landgericht zunächst der Mutter Recht gab, hob das Kammergericht diese Entscheidung in zweiter Instanz auf. Der BGH hat nun entschieden, dass die erbrechtlichen Ansprüche der Hinterbliebenen auch den Zugriff auf das Facebook-Konto der verstorbenen Tochter umfassen.