Details zu außerordentlichen Corona-Hilfen Das Hilfspaket steht

Kreis · Das Bundeswirtschaftsministerium hat letzte Woche die Details zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind, veröffentlicht. Zehn Milliarden Euro stellt der Bund in diesem Paket zur Verfügung.

Michaela Noll, MdB

Foto: Pressebüro Michaela Noll

„Alle Betroffenen haben dringend auf diese Informationen aus Berlin gewartet. Wichtig für die Antragsstellung ist, dass sie durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer über die IT-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgt“, so Michaela Noll, MdB.

Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von einer Million Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt (Kleinbeihilfenregelung der EU). Für Restaurants gilt eine Sonderregelung, wenn sie Speisen im Außerhausverkauf anbieten. Hier wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 auf diejenigen Umsätze begrenzt, die dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen, also die im Restaurant verzehrten Speisen. Damit werden die Umsätze des Außerhausverkaufs – für die der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt – herausgerechnet.

Im Gegenzug werden diese Umsätze des Außerhausverkaufs während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausge-nommen, um eine Ausweitung dieses Geschäfts zu begünstigen.

Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.

„Ich hoffe, dass die gemeinsame Kraftanstrengung, vor allem die Kontaktreduzierung, im November dazu führt, dass niemand Weihnachten allein verbringen muss“, erklärt Michaela Noll.