Kreditwürdigkeits-Profil: Auskunft verlangen

Kreis · Kredite plötzlich nur noch zu höheren Zinsen, die Lieferung der Waschmaschine lediglich gegen Vorkasse: Kunden wissen oftmals nicht, wie ihnen geschieht. "Im Hintergrund wirken unbemerkt Kräfte, die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit auf Basis gesammelter Daten mit Hilfe eines ausgeklügelten Punkte- und Bewertungssystems ermitteln", liefert die Verbraucherzentrale NRW die passende Erklärung.

Auf die massenhafte automatisierte Bonitätsprüfung durch das sogenannte Scoring setzen Banken, Mobilfunkfirmen und Onlinehändler, wenn sie bei Auskunfteien die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden abfragen. "In der Regel wissen Betroffene allerdings nicht, welche ihrer Daten benutzt werden und ob die herangezogenen Angaben korrekt sind. Ohne Nachfrage erfahren sie auch nicht, welche Kriterien ihre Bonitätsbewertung positiv oder negativ beeinflussen. Um sich einen Überblick über das eigene kursierende Profil zu verschaffen, können Kunden mindestens einmal im Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft von Firmen und Auskunfteien verlangen", rät die Verbraucherzentrale NRW, das Recht auf Auskunft bei Schufa, Creditreform, Bürgel, Deltavista, avarto infoscore und anderen wahrzunehmen. Unrichtige Angaben, die die Berechnung der Kreditwürdigkeit beeinflussen, müssen von den Auskunfteien korrigiert werden.

Folgende Tipps weisen den Weg zum Auskunftsrecht:

• Auskunftsrecht wahrnehmen: Es empfiehlt sich, mindestens einmal im Jahr bei den Auskunfteien Informationen einzuholen, welche personenbezogenen Daten dort zu welchem Zweck gespeichert sind, woher diese stammen und an wen sie weitergegeben werden. Es sollten die Namen der Unternehmen eingefordert werden, an die diese Daten in den letzten zwölf Monaten übermittelt worden sind.

• Weg zur Auskunft: Die kostenlose Auskunft kann formlos schriftlich, per Fax, E-Mail, SMS oder mündlich sowie auch telefonisch verlangt werden. Im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/scoring oder in der Beratungsstelle Velbert hat die Verbraucherzentrale NRW einen Musterbrief für die schriftliche Anforderung parat. Achtung: Auch auf ihren Internetseiten bieten die Auskunfteien Wege zum Auskunftsanspruch — doch braucht es dorthin bisweilen bis zu fünf Klicks. Manchmal ist die kostenlose Variante hinter kostenpflichtigen Angeboten versteckt. Wer nicht aufpasst, der zahlt so schnell für eine Auskunft, die auch kostenlos zu erhalten wäre.

• Identitätsprüfung: Die Auskunft sollte immer ohne Personalausweiskopie angefordert werden. Denn der Nachweis der Identität des Anfragenden ist nur erforderlich, wenn diese nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, etwa wenn die Anschrift in der Anfrage von der bei der Auskunftei gespeicherten abweicht. Dann kann eine Kopie des Personalausweises an die Auskunftei geschickt werden. Da Name, Anschrift und Geburtsdatum zur Identifizierung ausreichen, sollten alle anderen Daten, wie zum Beispiel die Personalausweisnummer, auf der Kopie geschwärzt werden.

• Informationsgehalt: Die kostenlose Auskunft sollte klar und verständlich informieren, welche persönlichen Daten gespeichert sind. Es reicht zum Beispiel nicht aus, wenn diese nur aus der Adresse im Anschreiben hervorgehen. Achtung beim Profil-Check: Es werden nicht nur aussagekräftige Angaben über offene Rechnungen, Arbeitgeber, berufliche Stellung, Zahlungsverhalten, Einkommen und Vermögen von den Auskunfteien gesammelt, sondern zum Teil fließen auch Merkmale wie Umzugshäufigkeit, Staatsangehörigkeit, Wohndauer und Wohnumfeld in die Kundenprofile mit ein.

• Strenge Auflagen für Warnungen: Um sich untereinander vor klammen Kunden zu warnen, können Unternehmen offene Forderungen nur unter strengen Auflagen an eine Auskunftsstelle melden. Zahlungsrückstände dürfen den Auskunfteien erst gemeldet werden, nachdem säumige Zahler zweimal schriftlich gemahnt worden sind, eine vierwöchige Frist zwischen erster Mahnung und Weitergabe der Daten besteht, Betroffene über die geplante Meldung unterrichtet worden sind und keine Einwände gegen die Forderung haben. Das bietet allerdings keinen ausreichenden Schutz: Falls Betroffenen ein Vertrag mit haltlosen Zahlungsaufforderungen untergeschoben wird, kann auch ein solch unberechtigter Vorgang bei Auskunfteien landen und in deren Bewertung zu einem schlechteren Score-Wert führen, der dann bei nachfragenden Unternehmen kursiert.

• Datenkorrektur: Falsche oder unzulässig gespeicherte Daten müssen die Auskunfteien berichtigen, löschen beziehungsweise sperren. Für den Korrekturwunsch reicht ein formloses Schreiben, in dem Betroffene konkret angeben, welche Daten falsch sind. Wenn möglich, sollte das gleich belegt werden.

Mehr Informationen gibt es in der Velberter Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW und unter www.verbraucherzentrale.nrw.de/scoring.

(Schaufenster Mettmann)