KiTas informieren sich über Allergenkennzeichnung

Kreis · Allergische Reaktionen auf Lebensmittel spielen vermehrt auch in Kindertagesstätten eine Rolle. Betroffene Eltern klären deshalb frühzeitig mit den Erzieherinnen, was ihre Kinder essen dürfen und was nicht.

Eine sichere Auskunft zu Allergenen im KiTa-Essen wird jetzt durch die seit Dezember 2014 bestehende Kennzeichnungspflicht erleichtert.

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Eine sichere Auskunft zu Allergenen im KiTa-Essen wird jetzt durch die seit Dezember 2014 bestehende Kennzeichnungspflicht erleichtert. Denn mit dieser Regelung werden auch KiTas mit Mahlzeitenangebot verpflichtet, die 14 Lebensmittel, die die meisten allergischen Reaktionen auslösen können, zu kennzeichnen.

Über die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung informierten sich nun 18 Hauswirtschaftskräfte, Erzieherinnen und Kita-Leitungen auf Einladung der Gesundheitsförderung des Kreisgesundheitsamtes.
Zwei Referentinnen der Verbraucherzentrale NRW und Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung des Kreises Mettmann informierten die Teilnehmer, was beim Einkauf und in der Küche zu beachten ist und wie sich Allergene wie Gluten, Milch, Eier, Soja oder Nüsse richtig auf dem Speiseplan kennzeichnen lassen.

Für eine Übertragung des Erlernten in die Praxis brachten die Teilnehmer bereits gute Voraussetzungen mit, denn sie engagieren sich im Rahmen des kreisweiten Programms "LOTT JONN — Gut Essen lernen" seit Langem für eine gute Verpflegung in ihrer KiTa. Schriftlich festgehaltene Rezepturen zum Mittagessen waren für sie deshalb ebenso wenig ein Fremdwort wie wichtige Regeln zur guten Hygienepraxis. Mit Erleichterung nahmen die Kita-Verantwortlichen auf, dass beispielsweise ein von Eltern mitgebrachter Geburtstagskuchen nicht unter die neue Verordnung fällt.
So fiel das Feedback zur Veranstaltung insgesamt sehr positiv aus. Die Teilnehmer lobten sowohl den Praxisbezug als auch die hilfreichen Unterlagen als Rüstzeug für die eigene Arbeit in der KiTa-Küche. Informationen zur Allergenkennzeichnung in KiTa und Schule gibt es bei der Verbraucherzentrale NRW, Tel. 0211/3809-711, -714. Ansprechpartnerin zur LOTT-JONN-Initiative Kinder- und Jugendgesundheit im Gesundheitsamt Kreis Mettmann ist Anna Schiffer, Tel. 02104/992264, anna.schiffer@kreis-mettmann.de.