Festnahme nach sexuellem Missbrauch eines Kindes

Kreis · Am Freitagnachmittag ,15 Uhr, kam es in Hilden, im Stadtpark an der Hofstraße, zu einem sexuellen Missbrauch eines achtjährigen Mädchens.

Das Kind, das mit einem Hund im Park spazieren ging, wurde zur Tatzeit von einem ihm unbekannten Mann angesprochen, der dort auf einer Parkbank saß. Als sich das Mädchen näherte, wurde es von der Person ergriffen, festgehalten und dabei auch unsittlich berührt. Weil sich das Kind dagegen wehrte und zugleich andeutete, dass die Mutter warten würde, ließ der Täter die Achtjährige schnell wieder los und unverfolgt davongehen.

Nur kurze Zeit später nach Hause zurückgekehrt, offenbarte das verängstigte Kind das Geschehen an Angehörige, die daraufhin unverzüglich die örtliche Polizei informierten. Im Zuge intensiver Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen gelang dann auch noch am gleichen Abend ein Fahndungserfolg. Maßgeblich für diesen schnellen Erfolg waren aber insbesondere auch die Aussagen des Opfers, welches, bei kindgerechter Anhörung durch eine besonders geschulte Kriminalbeamtin, den Täter und ein von ihm mitgeführtes Fahrrad sehr gut beschreiben konnte.

Gegen 19.40 Uhr wurde an einer kommunalen Unterbringungseinrichtung in Hilden ein 36-jähriger Zuwanderer angetroffen, bei dem die Täterbeschreibung und die weiteren Angaben zu einem auch aktuell mitgeführten Fahrrad sehr auffällig zutrafen. Der Tatverdächtige wurde deshalb festgenommen, sein Fahrrad sichergestellt.

Im Zuge der noch fortdauernden Ermittlungsarbeit der Mettmanner Kriminalpolizei konnte dann auch ein dringender Tatverdacht gegen den Festgenommenen erhärtet werden. So wurde der Festgenommene vom Opfer inzwischen bereits zweifelsfrei als Täter wiedererkannt. Zudem können erste, von der polizeilichen Spurensicherung am Tatort vorgefundene Spuren, schon heute mit dem inzwischen teilgeständigen Mann in Übereinstimmung gebracht werden.

Mit vorliegenden Ergebnissen wurde der Beschuldigte deshalb am Samstagnachmittag unter dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Kindes, einem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete die Untersuchungshaft gegen den 36-jährigen Beschuldigten an.

(Schaufenster Mettmann)
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