Betrunken am Steuer und der Polizei die Vorfahrt genommen

Kreis · Am frühen Sonntagmorgen, 7.55 Uhr, befuhr ein 32-jähriger Ford-Fahrer die Straße Am Gatherfeld in Erkrath. Als er mit seinem Galaxy von dieser in den Millrather Weg einbog, nahm er dabei ausgerechnet einem Streifenwagen der Erkrather Polizei die Vorfahrt, der in Richtung Gerresheimer Straße unterwegs war.

Mit nur leichter Bremsung des Polizeiwagens konnte jedoch eine Kollision verhindert werden. Nach nur kurzer weiterer Wegstrecke, auf welcher der Ford in deutlich unsicherer Fahrweise bis zur Kreuzstraße gelenkt wurde, stoppte die Polizei den Wagen in Höhe Kirchstraße.

Bei der Kontrolle des 32-jährigen Ford-Fahrers stellte sich schnell heraus, dass dieser mit deutlicher "Fahne" ganz erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Ein an Ort und Stelle durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,4 Promille (0,73 mg/l). Daraufhin leitete die Erkrather Polizei ein Strafverfahren gegen den alkoholisierten Fahrzeugführer ein und untersagte die Weiterfahrt.

Zur Beweisführung im Verfahren ordnete ein Richter die sofortige ärztliche Entnahme einer Blutprobe an, die in den Räumen der örtlichen Polizeiwache durchgeführt wurde. Den Führerschein des Beschuldigten stellten die Beamten sicher. Da der Beschuldigte ausländischer Staatsbürger ist und in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat, musste er zur Sicherung des Strafverfahrens eine finanzielle Sicherheitsleistung von mehreren hundert Euro bezahlen, bevor er seine weiteren Wege zu Fuß fortsetzen konnte. Denn das Führen von führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum wurde ihm bis auf weiteres ausdrücklich untersagt.

(Schaufenster Mettmann)