Beleidigungen im Straßenverkehr

Kreis · Verbraucherfrage der Woche - Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe.

Armin B. aus Goslar:
Neulich hat mich mal wieder jemand beim Überholen geschnitten. An der nächsten Ampel stand ich neben ihm und habe ihm den Mittelfinger gezeigt. Wenn er mich jetzt anzeigt — mit welcher Strafe muss ich rechnen?

Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Eine Beleidigung ist nach Paragraph 185 des Strafgesetzbuches eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Üblich ist die Geldstrafe — und die kann hoch ausfallen. Ein "Stinkefinger" gilt als Beleidigung. Gerichte haben dafür Strafen zwischen 600 und 4.000 Euro verhängt. Die Strafen sind deshalb unterschiedlich hoch, weil sie sich nach dem Einkommen des Täters richten. Denn: Eine Geldstrafe berechnen die Gerichte in Tagessätzen. Ein Netto-Monatsgehalt sind dreißig Tagessätze. Für Beleidigungen im Straßenverkehr werden meist Strafen zwischen zehn und dreißig Tagessätzen verhängt. Die Anzahl der Tagessätze ist auch von den Umständen der Tat abhängig und davon, ob der Betreffende Erst- oder Wiederholungstäter ist. Seit der Punktereform von 2014 werden für Beleidigungen keine Punkte in Flensburg mehr fällig. Denn bei diesen handelt es sich nicht um sicherheitsrelevante Verkehrsverstöße.

(Schaufenster Mettmann)