Stichwahl 2020 in Mettmann Wichtige Hinweise zur Bürgermeister-Stichwahl
Mettmann · Zur Bürgermeister-Stichwahl am Sonntag, 27. September, öffnen die 21 Wahllokale im Stadtgebiet von 8 bis 18 Uhr.
Wegen der Corona-Pandemie sind in den Wahllokalen besondere Schutzmaßnahmen notwendig. Die Wähler müssen für ihren Urnengang einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Da sich immer nur eine bestimmte Anzahl von Personen gleichzeitig im Wahllokal aufhalten darf, wird der Wahlvorstand auch vor dem Wahllokal darauf achten, dass die vorgeschriebenen Abstandsregeln eingehalten werden. Stifte sowie Wahlkabinen werden von den Wahlvorständen regelmäßig desinfiziert. Eigene Stifte können selbstverständlich mitgebracht werden.
Wahl auch mit Ausweis möglich
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass jeder Wahlberechtigte auch nur mit gültigem Ausweisdokument zur Wahl zugelassen ist, wenn er seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, und im ersten Wahlgang nicht per Briefwahl abgestimmt hat (auch die Direktwahl in der Neanderthalle gilt als Briefwahl).
Direktwahl im Briefwahlbüro
Auch für die Stichwahl gibt es wieder die zentrale Möglichkeit der Direktwahl im Briefwahlbüro in der Neandertalhalle. Die Direktwahl ist im Briefwahlbüro der Kreisstadt Mettmann noch bis Freitag, 25. September 2020, möglich. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen, genügt die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Neandertalhalle, Gottfried-Wetzel-Straße, 40822 Mettmann
Mittwoch: 8-12 Uhr und 13.30-16 Uhr
Donnerstag: 8-12 Uhr und 13.30-18 Uhr
Freitag: 8-12 Uhr und 13.30-18 Uhr.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist auch hier das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Aufenthalts erforderlich.
Sonderfall Briefwahl ohne Unterlagen
Wahlberechtigte, die Briefwahlunterlagen angefordert aber nicht erhalten haben, können dies noch bis Freitag, 25. September, im Briefwahlbüro in der Neandertalhalle anzeigen sowie am Samstag, 26. September, von 10 bis 12 Uhr im Bürgerservice der Kreisstadt Mettmann im Rathaus, Neanderstraße 85. Dazu müssen sie ein gültiges Ausweisdokument vorzeigen sowie eine eidesstattliche Versicherung (den Vordruck dazu gibt es vor Ort) abgeben, dass sie die Briefwahlunterlagen nicht bekommen haben. Es wird dann ein neuer Wahlschein ausgestellt. Dies ist am Wahlsonntag im Wahllokal nicht mehr möglich.