Sträßer/Untrieser: "Integrationspauschale in voller Höhe an die Kommunen - auch Mettmann profitiert"
Mettmann · Im Jahr 2019 wird das Land erstmals die "Integrationspauschale" in voller Höhe von 432,8 Mio. Euro an die Kommunen weiterleiten. Auch Mettmann wird davon profitieren. Dazu der Landtagsabgeordnete Martin Sträßer: "Das ist auch eine Anerkennung der Leistungen von Haupt- und Ehrenamt vor Ort bei der Bewältigung der Herausforderungen im Umgang mit Geflüchteten."
Seit 2016 zahlt der Bund jährlich eine "Integrationspauschale" in Höhe von etwa zwei Mrd. Euro als Ausgleich für die Herausforderungen bei der Bewältigung der Flüchtlingszuwanderung. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen hiervon 432,8 Mio. Euro. Ausdrücklich erfolgte die Zuweisung des Bundes nicht nur für die Leistungen der Länder, sondern auch für die Kommunen.
Christian Untrieser, ebenfalls Landtagsabgeordneter für Mettmann: "Unter Rot-Grün hat das Land Nordrhein-Westfalen dieses Geld für sich behalten — eigentlich ein Skandal. Damit ist jetzt Schluss: Wir geben ab 2019 die 432,8 Millionen Euro dorthin wo sie hingehören, in die Kommunen. Damit löst die NRW-Koalition ein wichtiges Wahlversprechen ein. Insgesamt ist die Koalition aus CDU und FDP die kommunalfreundlichste Landesregierung seit langem."
Martin Sträßer: "Wir haben schon in diesem Jahr den ersten Spielraum, der sich aus dem guten Haushaltsabschluss ergeben hat, dafür genutzt, um aus Landesmitteln 100 Millionen Euro an die Kommunen weiterzureichen und Mettmann erhielt 180.226 Euro hiervon. Für das Jahr 2019 haben wir erstmals selbst mit der Bundesregierung verhandelt und vereinbart, dass der Bund auch für 2019 eine Integrationspauschale in unveränderter Höhe zahlt."
Obwohl diese Pauschale weiterhin ausdrücklich für die Kosten der Kommunen und des Landes vorgesehen sei, hätten die Landesregierung und die sie tragende NRW-Koalition aus CDU und FDP entschieden, den Betrag von 432,8 Millionen Euro in voller Höhe an die Kommunen weiterzuleiten. Wieviel das für einzelnen Kommunen bedeute, seilaut Sträßer und Untrieser boch offen. Die Berechnungsgrundlage solle aber der Zahlung von 2018 entsprechen.