Verbesserungsvorschläge des ADFC zum Radverkehr werden geprüft
Mettmann · Trotz Bedenken der Verwaltung hat der Ausschuss für Planung, Verkehr und Umwelt am Mittwoch einstimmig beschlossen, den Empfehlungen zu folgen, die der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) vor kurzem zum Radverkehrsnetz in Mettmann vorgelegt hat.
Der ADFC hatte im Vorfeld mehrere Vorschläge gemacht, die allerdings seitens der Verwaltung aus Sicherheitsgründen abgelehnt wurden. Insbesondere die Freigabe der Fußgängerzone in der Innenstadt für den Radverkehr sieht die Verwaltung kritisch. "Wenn die Verwaltung auf eine anders lautende politische Entscheidung hin ihre bereist geäußerten Sicherheitsbedenken zurückzieht, könnte bei einem Unfall die Staatsanwaltschaft direkt auf den Mitarbeiter zugreifen, der die verkehrsrechtliche Anordnung erlassen hat", gab Fachbereichsleiter Kurt Werner Geschorec am Mittwoch im Ausschuss zu Bedenken.
In ihrer Erläuterung hat die Verwaltung außerdem deutlich gemacht, dass eine Freigabe der Straße für den Radverkehr auf der Seibelquerspange sowie auf der Bahnstraße ebenfalls das Unfallrisiko, insbesondere für Fahrradfahrer, erhöhen würde und man deshalb die entsprechenden Vorschläge ablehnen muss. Ebenfalls aufgehoben werden soll die Radwege-Benutzungspflicht auf der Talstraße, da der dortige Radweg laut ADFC in desolatem Zustand sei. Auch dieser Empfehlung konnte die Verwaltung nicht zustimmen, zumal der größte Teil der Straße nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Mettmann liegt.
Die Ausschussmitglieder votierten dennoch einstimmig dafür, die Verwaltung mit der Prüfung der Vorschläge zu beauftragen und sich hierzu sowohl mit dem ADFC als auch mit dem Radsportverein Edelweiss abzustimmen.