Schiedsleute zum 1. August gesucht
Mettmann · Die Stadt Mettmann sucht zum 1. August für den Schiedsamtsbezirk Mettmann-Nord eine Schiedsleute.
Zur Aufgabe von Schiedspersonen gehört es, insbesondere in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, etwa Nachbarschaftsstreitigkeiten, sowie in Strafdelikten, bei denen das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und somit eine gerichtliche Auseinandersetzung zu verhindern und den sozialen Frieden wieder herzustellen.
Die ehrenamtlich tätige Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Gemäß § 2 Schiedsamtsgesetzt (SchAG NRW) müssen folgende persönliche Voraussetzungen gegeben sein: (1) Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. (2) Schiedsperson kann nicht sein, wer 1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt; 2. unter Betreuung steht. (3) Schiedsperson soll nicht sein, wer 1. das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat; 2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat; 3. durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. (4) Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.
Zur Unterstützung der Arbeit wird die Schiedsperson durch den Bund Deutscher Schiedsmänner geschult und es werden regelmäßig Weiterbildungen angeboten. Nähere Informationen zum Thema Schiedsmann/-frau finden Sie auch unter www.schiedsmann.de Interessenten werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis zum 29.02.2016 an folgende Anschrift zur richten: Kreisstadt Mettmann Fachbereich 1.1.1. - Zentrale Verwaltung, Organisation und IT-Service Neanderstraße 85 40822 Mettmann Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen zur Verfügung: Sonja Runkel, Telefon 980-165 Anja Froberg-Aps, Telefon 980-154.