Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 eingebracht Es gibt einen Jahresfehlbetrag von 3,7 Mio. Euro
Mettmann · In der Ratssitzung vom 10. Dezember 2019 wurde der Haushaltsplanentwurf 2020 eingebracht. Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 weist Erträge mit einer Steigerung von rd. 3,9 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr auf rund 114,6 Mio. Euro aus.
Demgegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von rund 118,3 Mio. Euro, die sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 7,1 Mio. Euro erhöht haben. Daraus ergibt sich ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 3,7 Mio. Euro.
Der Jahresfehlbetrag kann nicht durch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage fiktiv ausgeglichen werden. Es handelt sich damit um einen genehmigungspflichtigen Haushaltsplan.
Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben weisen eine Gesamtsteigerung von rd. 3,9 Mio. Euro auf, wobei der Anstieg der Gewerbesteuererträge bei gleichbleibendem Hebesatz von 435 v.H. mit 1,4 Mio. Euro auf 16,5 Mio. Euro dazu beiträgt. Die zu erwartenden Schlüsselzuweisungen steigen um rd. 2 Mio. Euro auf 10,9 Mio. Euro.
Die Aufwendungen gesamt steigen gegenüber 2019 um 7,1 Mio. Euro, woran insbesondere die Steigerung der Personalaufwendungen mit rd. 2,1, die Steigerung der Sach- und Dienstleistungen mit 1,1 Mio. Euro und die Steigerung der Transferaufwendungen mit rd. 4,6 Mio. zu Buche schlagen.
Die sehr deutlich gestiegenen Transferaufwendungen werden maßgeblich durch folgende Aufwandssteigerungen beeinflusst: die Erhöhung der Zuschüsse um rd. 1,8 Mio. Euro auf nunmehr rd. 11,5 Mio. €, hier insbesondere im Bereich Kindertageseinrichtungen und OGATA mit einer Summe von 10,9 Mio. Euro; die Erhöhung der Aufwendungen für Hilfe zur Erziehung um rd. 0,5 Mio. Euro auf 5,2 Mio. Euro und die Steigerung der Kreisumlage um knapp 2 Mio. Euro auf rd. 18,5 Mio. Euro. Von diesem Betrag entfallen rd. 1,2 Mio. Euro auf die Teilkreisumlage zur Finanzierung der Förderzentren, Förderschulen und Förder-Kitas.
2020 sind Investitionen mit einer Gesamtsumme von rd. 20,5 Mio. Euro vorgesehen, die insbesondere für laufende und neue Baumaßnahmen, Ersatzbeschaffung und Neuanschaffung von beweglichem Anlagevermögen inkl. Planungskosten (Neubau Feuerwache, Gesamtschule in Planung), Straßenerneuerungen sowie Brandschutzmaßnahmen an Schulen verwendet werden.
Zu den Investitionen gehören unter anderem die Sanierung des Hallenbades, die Erweiterung des Kindergartens Obschwarzbach, der Neubau einer Fahrzeughalle in Obschwarzbach, der Umbau des Schulgebäudes Peckhauser Straße, die Ertüchtigung des Gebäudes Borner Weg und die Tribünenanlage in der Sporthalle Herrenhauser Straße.
Der Haushaltsplan 2020 sieht weder eine Erhöhung der Grundsteuer B (seit 2017 keine Erhöhung) noch der Gewerbesteuer (seit 2015 keine Erhöhung) vor.
Den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020, die Erläuterung von Kämmerin Veronika Traumann sowie die Haushaltsrede von Bürgermeister Thomas Dinkelmann findet man auf der städtischen Internetseite unter www.mettmann.de/haushalt.