Einbahnstraßenregelung auf der Neanderstraße und der Bismarckstraße ab 4. Januar

Mettmann · Im Zeitraum vom 4. Januar bis 27. Februar wird die Neanderstraße von der Einmündung Jahnstraße bis Anfang Bismarckstraße und im weiteren Verlauf die Bismarckstraße bis zur Einmündung Kurze Straße aufgrund von Straßenbauarbeiten nur als Einbahnstraße befahrbar sein.

(Schaufenster Mettmann)