Corona-Pandemie Besuch im Rathaus nur mit Termin möglich
Mettmann · Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwaltung erneut darauf hin, dass für einen Besuch im Rathaus, egal ob im Bürgerservice, im Sozialamt oder im Standesamt, vorab ein Termin per E-Mail oder Telefon vereinbart werden muss.
Unangemeldete Besuche sind nach wie vor nicht möglich. Nur so können die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten und ungeregelter Besucherverkehr im Rathaus verhindert werden.
Um die Schutzmaßnahmen einhalten zu können, wurden im Rathaus Maßnahmen getroffen, die sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus schützen sollen. Für Besucher im Rathaus wie auch für die Mitarbeiter gilt eine Maskenpflicht.
Nachdem das Rathaus wegen der Corona-Pandemie Mitte März aus Sicherheitsgründen für den Publikumsverkehr – Ausnahme waren dringende Anliegen – geschlossen war, ist die Wiedereröffnung des Rathauses seit dem 2. Juni insgesamt gut angelaufen. Inzwischen werden wieder alle Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger angeboten.
Für die Vereinbarung von Terminen sind Ansprechpartner, E-Mail-Adressen sowie Telefonnummern wie gehabt auf der Homepage der Kreisstadt Mettmann unter www.mettmann.de zu finden.