Womit Verbraucher 2016 rechnen müssen
Mettmann · Was sich für Verbraucher 2016 alles ändert, hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt aktuell zusammengestellt.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Oohne Steuer-Identifikationsnummer geht bei Kindergeldantrag und Freistellungsauftrag nichts mehr.
Wie schon in den vergangenen Jahren schlägt die Post beim Porto auf - dieses Mal beim Standardbrief um 8 Cent.
Bankleitzahl und Kontonummer haben ab 1. Februar 2016 ausgedient: Ausschließlich die IBAN (International Bank Account Number) gilt dann für Inlandstransfers und Überweisungen im Euro-Zahlungsverkehrsraum.
Die Hartz IV-Sätze werden ab 1. Januar zwischen 3 und 5 Euro angehoben. Und 870.000 Haushalte können sich über mehr Wohngeld freuen. Alle Jahre wieder: Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegekasse sowie in der Rentenversicherung steigen. Das Recht auf ein Girokonto für jedermann wird 2016 endlich umgesetzt.
Nach Hause telefonieren wird billiger: Ab 30. April werden die jetzigen Preisobergrenzen durch Höchstaufschläge auf den Heimtarif fürs Surfen und Telefonieren aus dem EU-Ausland abgelöst.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen mit einem höheren Zusatzbeitrag rechnen. Sie können aber mit der Termingarantie beim Facharzt und dem neuen Recht auf eine zweite ärztliche Meinung bei bestimmten Eingriffen auf mehr Heilkraft im Gesundheitssystem hoffen.
Wer ein Haus bauen will, muss ab 1. Januar 2016 strengere Energie-Einsparvorgaben einhalten. Aber Bauherren können bei der KfW (die ehemalige Kreditanstalt für Wiederaufbau) für energieeffiziente Neubauten auch doppelt so hohe Förderkredite wie bisher aufnehmen: Statt 50.000 Euro sind es dann 100.000 Euro pro Wohneinheit.
Schüler, Studenten und Auszubildende können ab Schuljahrs-/Semesterbeginn 2016/17 auf mehr Bares in der Kasse zählen: Die Bedarfssätze werden um sieben Prozent angehoben. Ein Studi mit eigener Bude kann dann 735 statt bislang 670 Euro erhalten.
Ausrangierte Elektrogeräte muss der Handel künftig kostenlos zurücknehmen.
Die Nährwerttabelle auf Lebensmittelverpackungen wird ab 13. Dezember 2016 Pflicht.
In einer Reihe Bundesländer müssen Rauchmelder fortan auch in bestehenden Gebäuden Einzug halten.
Hier die Links zu allen Änderungen: