Endlich besiegelt Rettungsdienste im Bergischen Land bilden ein gemeinsames Telenotarztsystem
Kreis · Vier Oberbürgermeister und zwei Landräte kamen kürzlich an historischer Stätte auf Schloss Burg in Solingen zusammen, um die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines Telenotarztsystems Bergisches Land zu unterzeichnen. Damit wird besiegelt, was zuvor in zahlreichen Terminen in fünf Arbeitsgruppen entwickelt wurde.
Das Land NRW hatte 2020 eine Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen und den kommunalen Spitzenverbänden zur landesweiten Einführung von Telenotarztsystemen getroffen. Daraufhin führten die Fachleute in den Städten Leverkusen, Solingen, Wuppertal und Remscheid sowie den Kreisen Mettmann und Ennepe-Ruhr erste Gespräche und kamen überein, ein solches gemeinsames System zu entwickeln. Im Dezember 2021 bewilligte das Gesundheitsministerium schließlich den Antrag der sechs Gebietskörperschaften. Dass nur gut ein Jahr später alle Beschlüsse der Stadträte und Kreistage für die Bildung dieses System vorliegen, spiegelt den Einsatz und das Interesse aller Beteiligten an diesem Projekt wieder.
Die Unterschriften aller Verwaltungschefs unter diese Vereinbarung besiegeln nicht nur ein in dieser Form einmaliges Gemeinschaftsprojekt im bergischen Raum, es ist nun auch die Grundlage für die weiteren Schritte. Zunächst muss der unterzeichnete Vertrag der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt werden. Nachfolgend geht es in die Umsetzung. Dazu wird das Gesamtsystem den bergischen Bedürfnissen entsprechend ausgeschrieben und schließlich eingeführt. Was dann passiert, ist spannend und innovativ zugleich: Ein erfahrener und für diese Aufgabe besonders qualifizierter Notarzt versieht in einer der beiden Leitstellen in Mettmann oder Leverkusen seinen Dienst und kann von der Besatzung eines Rettungswagens zu medizinischen Fragen kontaktiert werden. Bei diesem Kontakt kann der Telenotarzt die vom Rettungswagen schon erhobenen Daten wie EKG, Puls, Blutdruck oder Sauerstoffgehalt im Blut verfolgen und mit den Notfallsanitätern notwendige Maßnahmen abstimmen.
Muss vielleicht ein Herzinfarkt erkannt und schnell mit Medikamenten behandelt werden oder ist nach den Untersuchungen vielleicht gar keine Einweisung in ein Krankenhaus erforderlich. Solche Fragen können zukünftig viel schneller geklärt werden und dies oft noch vor dem Eintreffen des alarmierten Notarztes. In manchen Fällen wird dieser aber vielleicht auch gar nicht vor Ort gebraucht und steht für andere Notfälle zur Verfügung.
Tatsächlich wachsen an dem System auch die Rettungssysteme ein Stück zusammen, da auch die Ausstattung und bestimmte Prozesse abgestimmt werden. Wann das System den Betrieb aufnimmt, kann noch nicht abgeschätzt werden, da dies vom Vergabeverfahren und der Verfügbarkeit der technischen Komponenten und der handwerklichen Umsetzung abhängt. Wenn dies so schnell gelingt wie der bisherige Prozess, kann man hoffen, dass noch in diesem Jahr die Telenotärzte den Rettungsdienst ergänzen werden.