Polizei Mettmann warnt vor neuer Betrugsmasche am Telefon
Kreis · Die Polizei im Kreis Mettmann warnt aus aktuellem Anlass vor betrügerischen Telefonanrufen, dem sogenannten "Spoofing".
Dahinter verbergen sich Betrüger, die mithilfe einer vorgetäuschten Rufnummer eine falsche Identität vorgeben, um an vertrauliche Informationen zu gelangen und sich rechtswidrig zu bereichern. Die Täter verwenden einen ausländischen Telekommunikationsanbieter, der vom Ausland eine Verbindung mit gefälschter Rufnummer aufbaut. Die Anrufe sind von denen mit korrekter Nummer nicht zu unterscheiden. Dabei sind die in den Telefonaten dargestellten Geschichten vielfältig und können immer wieder abgewandelt werden. Ziel ist es, die Angerufenen dazu zu bewegen, Geldsummen mittels Ukash/ Paysafe/ WesternUnion oder ähnlicher Finanztransaktionssysteme zu transferieren.
Auch im Kreis Mettmann sind aktuell zwei solcher Fälle bekannt geworden: Sowohl bei einem 77-jährigen Ratinger als auch bei einem 80-jährigen Senior aus Mettmann meldete sich jeweils ein vermeintlicher Polizeibeamter per Telefon. Der Unbekannte gab vor, es läge eine Anzeige einer großen Verlagsgesellschaft vor. Die Angerufenen hätten bei einem Gewinnspiel des Verlags ein Auto gewonnen. Der Wagen stehe seit geraumer Zeit in der Türkei. Dadurch, dass er nicht abgeholt worden wäre, seien nun Standgebühren in Höhe von mehreren tausend Euro angefallen. Im weiteren Verlauf des Telefonats riet der angebliche Polizist den beiden Senioren, sich mit dem Verlag außergerichtlich zu einigen und die geforderte Summe zu zahlen. Nur so könnten die beiden Betroffenen die Anzeige "vom Tisch" bekommen.
Unmittelbar danach folgte der Anruf eines vermeintlichen Verlagsmitarbeiters, der die Legende aufrecht hielt und die Zahlungsmodalitäten (Geldtransfer via Western Union in die Türkei) vereinbaren wollte. Dabei gab der Unbekannte vor, dass erst nach Überweisung des Betrags der "Gewinn" d.h. das Auto im Wert von 38.000 Euro auch abgeholt bzw. überstellt werden könne.
In den vorliegenden Fällen durchschauten die beiden Rentner die Betrugsmasche und legten auf, ohne den geforderten Betrag zu überweisen.
Die Polizei gibt bezüglich solcher Anrufe folgende Verhaltenstipps:
- Die Polizei ruft nicht mit der Nummer 110 an.
- Überweisen Sie keine Geldbeträge aufgrund eines Anrufes einer
angeblichen Behörde, wie Polizei oder Amtsgericht. Zahlungen an
Behörden werden nicht mündlich vereinbart oder eingefordert.
- Teilen Sie keine persönlichen Daten wie PIN-, TAN-Nummern oder
Kennwörter telefonisch mit. Ihr Geldinstitut wird Sie nicht aus
eigener Initiative nach solchen Daten fragen.
- Seien Sie vorsichtig, wenn Sie auf telefonische Aufforderung
Geld ins Ausland überweisen. Damit haben Sie so gut wie keine
Chance, Ihr Geld zurück zu bekommen.
- Beenden Sie konsequent das Gespräch. Der Anrufer wird Sie
möglicherweise zu einer Fortsetzung des Gesprächs drängen
wollen. Gehen Sie nicht darauf ein.
- Gewinnversprechen, die Sie auf ihrem Anrufbeantworter vorfinden,
fordern Sie zumeist dazu auf, die im Display angezeigte Nummer
anzurufen, um ihren Gewinn abzuholen. Dies ist zumeist eine
teure Rückrufnummer.
- Sie sehen eine unbekannte Nummer in ihrer Anrufliste. Auch dabei
könnte es sich um eine teure Rückrufnummer handeln. Seien Sie
vorsichtig und rufen Sie im Zweifelsfall nicht zurück.
Informieren Sie in Verdachtsfällen die Polizei unter der Rufnummer 110 oder unter der Rufnummer ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Erstatten Sie bei Straftaten Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.