Noll: Bundesteilhabegesetz kommt!
Kreis · Im oalitionsausschuss haben sich die Regierungsparteien über die wesentlichen Grundzüge des künftigen Bundesteilhabegesetz verständigt.
"Damit wird eines der großen und wichtigen sozialen Reformprojekte dieser Wahlperiode, das von allen Koalitionspartnern gleichermaßen unterstützt wird, umgesetzt", bekräftigte die CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll. Das Bundesteilhabegesetz sieht vor, die Leistungen an Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, aus dem bisherigen "Fürsorgesystem" herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden.
"Damit wird dann auch ein wesentliches Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt", so Noll. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf verständigt, dass die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden.