Land führt zusätzlichen Gebührentarif ein Auch Regelkontrollen in der Lebensmittelüberwachung sind jetzt kostenpflichtig
Kreis · 3.470 Betriebe im Kreis Mettmann unterliegen einer regelmäßigen Kontrollpflicht durch die Lebensmittelüberwachung.
Wurden Gebühren bislang nur für Nachkontrollen wegen festgestellter Mängel erhoben, hat das Land NRW die Verwaltungsgebührenordnung jetzt dahingehend geändert, dass auch für die planmäßigen Kontrollen Gebühren fällig werden — früher oder später also für jeden kontrollpflichtigen Betrieb.
Für Regelkontrollen, die nicht länger als eine Stunde dauern, sind mit einer Pauschale von 77 Euro alle Amtshandlungen abgegolten. Dauert eine Kontrolle länger, erhöht sich die Gebühr anteilig für jede weitere Viertelstunde.
Mit dieser Staffelung sollen zum einen kleinere Betriebe vor einer unverhältnismäßigen Gebührenfestsetzung geschützt werden. Zum anderen setzt das Land aber auch auf die steuernde Wirkung der Gebühr: Wer seinen Betrieb nach den lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorschriften führt und seiner rechtlich vorgeschriebenen Mitwirkungspflicht nachkommt, kann damit den Verlauf und auch die Häufigkeit von Kontrollen sehr wohl positiv beeinflussen.
Wie häufig ein Betrieb kontrolliert wird, richtet sich nach der individuellen Risikobewertung. Je nachdem, in welche Risikoklasse ein Betrieb eingestuft ist, kann die Kontrollspanne einen Monat bis zu drei Jahren betragen. Im Kreis Mettmann werden die allermeisten Betriebe in einem Turnus von einem bis eineinhalb Jahren kontrolliert. 2.660 planmäßige Kontrollen hat der Kreis im Jahr 2015 durchgeführt.