„Klima- und Freiflächenschutz stärken“

Kreis · Die Kreis-Grünen fordern, verpflichtende Klima- und Freiflächenschutz in den Landesentwicklungsplans aufzunehmen.

Dr. Bernhard Ibold, der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Mettmann.

Foto: Grüne

"Unsere natürlichen Lebensgrundlagen Wasser, Boden und Luft werden im Entwurf des Landesentwicklungsplans nicht angemessen geschützt und entziehen somit künftigen Generationen die Lebensgrundlagen." Das ist die Kernkritik der Stellungnahme der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Bezirksregierung im Rahmen der jetzt abgeschlossenen zweiten Offenlage des Landesentwicklungsplans.

Zuvor hatten sich die Grünen ausführlich mit den aktuellen Planungen auf Landesebene beschäftigt. Felix Gorris, umweltpolitischer Sprecher der Kreistagsfraktion, unterstreicht: "Leider hat schon die erste Offenlage den Versuch unternommen, den ungebremsten Verbrauch der Lebensgrundlagen nur noch zu verwalten und diesen nicht etwa gestoppt oder sogar rückgängig gemacht. In diesem Sinne ebnet nun die zweite Offenlage geradezu Tür und Tor für einen zunehmenden Verbrauch an Lebensgrundlagen, indem sie wesentliche Entscheidungen ob und das Maß für den Verbrauch von natürlichen Ressourcen an die nachgeordneten Planungsbehörden delegiert.” Die Grünen kritisieren mehrere Textpassagen, in denen wesentliche Umweltziele nur noch zu unverbindlichen Grundsätze abgestuft werden.

"So wurde zum Beispiel das ursprüngliche Ziel, das Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 auf fünf Hektar täglich zu begrenzen, zu einem Grundsatz herabgestuft, womit nachgeordneten Planungsbehörden Entscheidungsspielräume geschaffen werden. Damit ist dieses wichtige Ziel nicht mehr verbindlich, sondern es unterliegt der Abwägung und Auslegung”, befürchtet Grünen-Kreisfraktionsvorsitzender Bernhard Ibold und nennt weitere Beispiele: "Auch der Vorrang der innenstädtischen Flächenentwicklung vor der Bebauung von Freiflächen im Außenbereich wird vom Ziel zum Grundsatz herabgestuft und damit aufgeweicht. Die Schieflage zeigt sich zudem in der Streichung der eigenständigen Zielfestlegung zum Klimaschutzplan im LEP, der Herausnahme des Grundsatzes ‘Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen' und der Streichung der Anbindung von Mittel- und Oberzentren an den Schienenverkehr. So entsteht der Eindruck, dass dem Freiflächen-, Umwelt- und Klimaschutz wohl eine nur noch untergeordnete Rolle zukommen soll.”

Diesen Eindruck hat die Kreistagsfraktion der Grünen in den letzten Woche über ihre Vertreter in den Regionalrat, die Bezirksregierung sowie parteiinterne Landesgremien mit der Zielsetzung eingebracht, den verpflichtenden Freiflächen-, Natur- und Klimaschutz in die Landesentwicklungsplanung aufzunehmen.

(Schaufenster Mettmann)