Es entstand kein Personen-, aber hoher Sachschaden.
Nach aktuellem Ermittlungsstand der Kriminalpolizei und durchgeführten Untersuchungen am Brandort, wurde das Feuer im Keller des Einfamilienhauses durch einem technischen Defekt an der Heizungsanlage verursacht. Der entstandene Sachschaden, der sich ausschließlich auf die Kellerräume des Hauses beschränkt, wird mit 20.000 Euro beziffert.