Grüne im Kreistag Mettmann begrüßen ausdrücklich das neue Landesnaturschutzgesetz

Kreis · Die Landesregierung wird nach der Sommerpause das neue Landesnaturschutzgesetz verabschieden. Die Kreistagmitglieder von Bündnis 90/Die Grünen begrüßen das neue Gesetz uneingeschränkt und haben die Landtagsabgeordneten aufgefordert, das ausgewogene und alle Interessen berücksichtigende neue Landesnaturschutzgesetz in der vorliegenden Form zu verabschieden.

Felix Gorris, Mitglied im Kreistag und dessen Umweltausschuss.

Foto: Grüne


Die Notwendigkeit für dieses Gesetz ergibt sich unter anderem daraus, dass das zu ersetzende bisherige Landschaftsgesetz beim Schutz der Natur auf vielen Ebenen versagt hat und deshalb dringend der Revision bedarf. Ein Beispiel sind die dramatischen, unwiederbringlichen Verluste bei der heimischen Flora und Fauna. Die aktuelle "Rote Liste" weist 45% der heimischen Tier, Pflanzen und Pilze als gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits als ausgestorben aus.

So soll das neue Gesetz u.a. die zukünftige Umwandlung von Grünland in Ackerland einschränken. "Da die "modernen" Äcker tot gespritzt und gedüngt sind, ist wenigstens noch der Erhalt des Grünlandes als Lebensraum für die wenigen noch existierenden heimischen Tiere und Pflanzen unbedingt erforderlich. Verzweifelte Versuche aus der Bevölkerung über Blühstreifen und -wiesen die Reste der heimischen Flora und Fauna zu retten, können das Problem alleine nicht lösen. Hier sind die klaren gesetzlichen Regelungen des neuen Gesetzes zum Schutz der noch vorhandenen Naturbestände dringend erforderlich", sagt Felix Gorris, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN.

Die Stärkung der bisherigen Beiräte in der neuen Form als Naturschutzbeiräte ist ebenso zu begrüßen, da nur hier und in den Umweltausschüssen die ausgewiesenen Experten für den Schutz von Flora und Fauna sitzen. Nur wenn einmal der Umweltausschuss und der Naturschutzbeirat sich bei einem Problem nicht einigen können, tritt als Schlichter die Bezirksregierung als "höhere Naturschutzbehörde" auf. Klare gesetzliche Vorgaben im neuen Landesnaturschutzgesetz ersetzen bisherige oft schwammige Formulierungen und entlasten damit die Verwaltungen und machen dort Kapazitäten für deren naturschutzfachlichen Aktivitäten frei.

"Der Schutz und Erhalt der Natur und der Naturräume - insbesondere für die, von der bisherigen negativen Entwicklung betroffenen zukünftigen Generationen - muss unbedingt Vorrang vor politischen Machtspielen und nicht nachvollziehbaren, die Natur zerstörenden finanziellen Interessen haben", so Felix Gorris, Mitglied im Kreistag und dessen Umweltausschuss.

(Schaufenster Mettmann)