Die Maßnahmen, die das Amtsgericht Duisburg angeordnet hatte, erfolgten in enger Zusammenarbeit mit den staatlichen Lebensmittelüberwachungsämtern, dem Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW und der Steuerfahndung Düsseldorf.
Die Durchsuchungsmaßnahmen führten zur Auffindung von umfangreichem Beweismaterial, insbesondere erheblichen Mengen Anabolika sowie zur Beschlagnahme von erheblichen Vermögenswerten.
Zwei Personen, darunter der Haupttäter, wurden festgenommen. Besondere Bedeutung wird einerseits der Sicherstellung von verbotenen Dopingsubstanzen (Anabolika), andererseits aber auch der Überprüfung der Zusammensetzung von durch die Beschuldigten angebotenen Nahrungsergänzungsmitteln beigemessen. Auch von diesen Produkten geht aufgrund der Inhaltsstoffe, die teilweise in Deutschland keine Zulassung haben, eine besondere Gesundheitsgefahr für die Verbraucher aus.