Kreisdirektor Martin Richter referierte bei der CDA Altersarmut und bezahlbarer Wohnraum
Kreis · Der Kreisverband Mettmann der Christlich-demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) - der Sozialausschüsse in der CDU - lud interessierte Mitglieder und Gäste zu einem Vortrag von Kreisdirektor Martin Richter zum Thema "Altersarmut und bezahlbarer Wohnraum" im Kreishaus ein.
"Die CDA vertritt als eine Vereinigung der CDU die Interessen der Arbeitnehmer sowie der sozial schwächeren Schichten in der Bevölkerung und greift in ihrer politischen Arbeit brennende soziale Fragen wie eben die sich ausweitende Altersarmut und die hohen Mieten auf", so der Kreisdirektor, der zunächst einen Überblick darüber vermittelte, wie es um die Altersarmut stehe. Daneben gab er neben einem zahlenmäßigen Überblick auch praktische Hinweise und wies vor allem darauf hin, dass viele Rentner den Antrag auf Grundsicherung gar nicht stellen würden und kaum einer den wirklich vollen Betrag erhalte.
"Schockierend ist vor allem die Zahl der Rentner mit entsprechenden Problemen zum Beispiel in Erkrath, die überdurchschnittlich hoch ist, was gerade in der Stadt Erkrath in Zukunft zu Problemen führen wird, da die Zahl der Betroffenen absehbar weiter ansteigen wird", so Richter. Es wurden Musterformulare für Grundsicherungsanträge verteilt, so dass die Zuhörer sich ansehen konnten, wie so ein Antrag konkret aussieht und was alles zu beachten ist.
Im zweiten Teil des Vortrages ging es um bezahlbaren Wohnraum mit anschließender Diskussion, an der sich die CDA-Vertreter und Gäste rege beteiligten. Kreisdirektor Richter - als Kämmerer Finanzchef des Kreises und als Sozialdezernent auch mit den Problemen der sozial Schwächeren vertraut - wies darauf hin, dass es in den entsprechenden Bebauungsplanverfahren - natürlich im Rahmen der Vorgaben des Regionalplans und der Flächennutzungspläne - in der Hand der Städte liege, welche Flächen womit bebaut werden sollen. Er gab als Appell weiter, dass Räte und Verwaltungen größere Flächen zur Bebauung nach Möglichkeit nur freigeben sollten, wenn die jeweilige Planung eine festgelegte Prozentzahl als Anteil für bezahlbaren Wohnraum beinhalte. Er gab dazu den Denkanstoß, um solche Rahmenbedingungen zu erreichen Flächen im Bedarfsfalle auch umzulagern.